Unerwünschte Gäste

Wie halte ich Nachbars Hund oder Katze aus meinem Garten fern

Wie halte ich Nachbars Hund oder Katze aus meinem Garten fern

Wie halte ich Nachbars Hund oder Katze aus meinem Garten fer

Bettina P. Oesten
Nordschleswig
Zuletzt aktualisiert um:
Wie kann man einen Nachbarschaftsstreit vermeiden, wenn es um Haustiere in fremden Gärten geht? Foto: Jaroslaw Knapek/Unsplash

Für viele Gartenbesitzer sind umherstreifende Hunde oder Katzen ein großes Ärgernis. Wir geben hier ein paar Tipps dazu, wie am besten mit dem Problem umzugehen ist, ohne dass es dabei gleich zum Streit mit dem Nachbarn kommt.

Wer in diesen Wochen ausgiebige Gartenfreuden genießt und viel (Frei-)Zeit mit der Pflege seiner Blumenbeete verbringt, möchte nicht bei der morgendlichen Gartenrunde feststellen müssen – so wie kürzlich die Schreiberin dieses Artikels – dass über Nacht ungebetene Gäste nicht nur durch die Beete gestreift, sondern auch noch etwas hinterlassen haben, was so gar nicht ins frisch getrimmte Staudenbeet gehört.

Nachbarschaftsstreit besser vermeiden

Abgesehen davon, dass der Anblick eines Hunde- oder Katzenhaufens wenig Freude bereitet, kann man mit Hinterlassenschaften dieser Art, oder besser gesagt: mit dem Frust über dieselbigen, auch schnell mal einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun brechen. Was also tun, wenn das liebe Haustier von nebenan mal wieder zu Besuch war und leider etwas mehr als nur ein paar Pfötchenabdrücke hinterlassen hat?

In Dänemark gibt es ein Hundegesetz, in dem klipp und klar niedergelegt ist, was im Umgang mit Nachbars Hund erlaubt bzw. nicht erlaubt ist.

Ein entsprechendes Katzengesetz gibt es zwar nicht, aber im dänischen Gesetz über den Feld- und Wiesenfrieden („Lov om mark- og vejfred“) sowie im dänischen Tierschutzgesetz („Dyreværnsloven“) gibt es klare Regeln dafür, wie mit Tieren, die in Gefangenschaft gezüchtet wurden (und dazu gehören Katzen schließlich auch) umzugehen ist, wenn diese sich ganz ungeniert auf Nachbars Grundstück breitmachen.

Was ist erlaubt und was nicht?

Ob Hunde, Katze oder Kaninchen – in jedem Fall hat der jeweilige Tierhalter dafür zu sorgen, dass sein vierbeiniger Freund nicht in fremden Gärten umherstreift, oder anders ausgedrückt: Dem Vierbeiner ist es sogar gesetzlich untersagt, auf anderen Grundstücken als dem eigenen seine täglichen Runden zu drehen. So weit die Theorie. In der Praxis sieht es bekanntlich ganz anders aus.

Was ist erlaubt, und was sollte man tunlichst unterlassen, wenn man den unerwünschten Gartenbesucher so schnell wie möglich wieder loswerden möchte?

Erlaubt ist, den Eindringling auf „sinnvolle Art“ vom Grundstück zu entfernen, zum Beispiel indem man ihn wegjagt oder einfängt. Dabei sollte man dem Tier weder Schmerzen noch unnötiges Leid zufügen. Genau das ist mit dem Wort „sinnvoll“ gemeint. Fängt man das Tier ein, muss der Tierhalter innerhalb von 24 Stunden davon unterrichtet werden. Ist der Tierhalter nicht bekannt, genügt ein Anruf bei der Polizei. Während das Tier sich in seiner Obhut befindet, ist der „Einfänger“ verpflichtet, für das Tier zu sorgen bzw. es zu füttern.

Tunlichst vermeiden sollte man – und das versteht sich ja eigentlich von selbst – Hunde, Katzen oder auch entlaufene Hühner oder Kaninchen, die auf einmal im Garten herumstolzieren oder umherhopsen, zu töten. Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn der ungebetene Gast eigene Haustiere angreift oder die Gefahr besteht, selbst angegriffen zu werden, darf ohne vorherige Genehmigung zu härteren Methoden gegriffen werden.

Immer Dialog mit dem Nachbarn suchen

Bevor es hart auf hart kommt, sollte man auf jeden Fall den Dialog mit dem Nachbarn suchen, dessen Haustier fremde Gärten aufsucht, denn vielleicht ist ihm gar nicht bewusst, was sein Vierbeiner auf Streifzug so alles treibt. Sollte dies nicht zum erhofften Erfolg führen, hilft nur eins: Den Hausierer am besten so effektiv vertreiben, dass er sich so schnell nicht wieder blicken lässt.

Als sehr effektives Abschreckmittel hat sich, so berichtet Bolius, das Ratgeberforum für Hausbesitzer, der Gartenschlauch oder die Wasserpistole erwiesen. Die meisten Katzen haben es gar nicht gern, damit bespritzt zu werden. Auch lautes Rufen oder das Aneinanderschlagen von zwei Topfdeckeln lässt Katzen oder Hunde schnell das Weite suchen. Tiere, die in die Flucht geschlagen worden sind, lassen sich nach kurzer Zeit aber meist wieder blicken. Deshalb hier noch ein paar Tipps, wie man seine Blumenbeete noch vor unerwünschten Gästen, insbesondere Katzen, schützen kann.

Mit Pflanzen den Eindringling verjagen

Eine Pflanze mit dem vielsagenden Namen „Scaredy Cat“ oder zu Deutsch: Verpiss-Dich-Pflanze soll besonders Katzen so gar nicht behagen. Auch der Inhalt benutzter Teebeutel, wenn im Blumenbeet verstreut, oder der Duft von Zitrus, Lavendel oder Pfefferminze soll die kleinen Raubtiere einen großen Bogen um die Beete machen lassen.

Ebenso ein Sud aus Rosmarin und Thymian oder etwas Hirschhornöl, doch Vorsicht: Letzteres stinkt bestialisch. Manche schwören auch auf Kakaoschalen. Angeblich sollen Katzen nicht über Bereiche laufen, wo diese ausgestreut sind. Wie effektiv diese Mittel und Mittelchen tatsächlich sind, probiert man am besten einfach aus. 

Und ansonsten bleibt nur zu sagen: Ruhig Blut bewahren, viele Tiere haben nun mal einen starken Bewegungsdrang, und schließlich sind es ja nur Hunde und Katzen und keine Elche, die ab und an mal durch unseren Garten spazieren. 

 

Das sagt das dänische Hundegesetz („Hundeloven“) u. a. über Hunde auf Privatgrundstücken

  • Hunde auf Privatgrundstücken herumlaufen zu lassen, für die der Hundehalter kein Nutzungsrecht besitzt, ist nicht gestattet.
  • Wenn ein fremder Hund auf Ihrem Grundstück herumstreift, dürfen Sie diesen vom Grundstück entfernen. Dies muss aber so erfolgen, dass das Tier dabei keinen Schaden nimmt. Sollten Sie, Ihr Haustier oder Ihr Eigentum von dem Hund angegriffen werden, haben Sie das Recht, dem Tier Schaden zuzufügen. Sollte es dabei schwer verletzt werden oder zu Tode kommen, sind Sie nicht haftungspflichtig.

 

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