Leitartikel

Diebstahl ist nicht die Antwort auf sauberes Trinkwasser

Diebstahl ist nicht die Antwort auf sauberes Trinkwasser

Diebstahl ist nicht die Antwort auf sauberes Trinkwasser

Apenrade/Aabenraa
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Foto: dpa

Wenn wir als Gesellschaft Forderungen an die Landwirte stellen, dann müssen wir diese als Gesellschaft auch passend honorieren. Wir können den Preis für sauberes Trinkwasser nicht einseitig auf eine kleine Gruppe wälzen – und schon gar nicht, wenn es sich um gesetzlich zugelassene Mittel handelt, meint Chefredakteur Gwyn Nissen.

Schreckenszeit für die dänische Landwirtschaft: Das kommunale Spritzverbot gegen neun Landwirte und drei Gartenbesitzer in der Kommune Egedal war zulässig. Das entschied die Umwelt- und Lebensmittelbehörde („nævn“) – zur Freude derer, die sauberes Trinkwasser möchten. Diese Entscheidung  aus Nordseeland kann zum Präzedenzfall für ganz Dänemark werden.

Eigentlich ist das eine klare Sache, sollte man meinen: Um die Trinkwasserversorgung zu garantieren, wird ein Verbot gegen  Pestizide erhoben, denn immerhin hat das Anliegen der Gesellschaft eine höhere Priorität, als die kommerziellen Interessen eines einzelnen Bauern.

Aber so leicht geht diese Rechnung nicht auf. Es sei denn, man will die Interessen der Gesellschaft allein auf dem Rücken der Landwirte austragen, was nicht fair wäre. Doch das scheint  kein Maßstab mehr zu sein, wenn es um die Landwirtschaft geht.

Schon bei den Randzonen an Gewässern und Wasserläufen  wurde es deutlich, dass das private Eigentumsrecht der Landwirte nicht allen Politikern und Behörden heilig ist.   Jetzt gibt man wieder – in Egedal und Aarhus –  Landwirten, die zufälligerweise Boden über Trinkwassergebieten haben, Auflagen. Und zwar ohne die Landwirte  dafür vernünftig zu kompensieren.

„Ich habe nur gesetzlich zugelassene Pestizide auf meinem Grundstück benutzt, und ich habe sie gesetzeskonform eingesetzt“, sagt Bauer Herbert Ravn aus Beder zu Jyllands-Posten.

Er und die meisten  Landwirte verstehen den Wunsch nach frischem und sauberen Trinkwasser. Was sie nicht verstehen, ist, dass sie allein für etwas büßen müssen, was  der gesamten Gesellschaft zugute kommt. Und dass sie  darüber hinaus dafür bestraft werden, gesetzlich zugelassene Mittel genutzt zu haben.

Wenn wir als Gesellschaft Forderungen an die Landwirte stellen, dann  müssen wir diese als Gesellschaft auch passend honorieren.  Wir können den Preis für sauberes Trinkwasser nicht einseitig auf eine kleine Gruppe wälzen – und schon gar nicht, wenn es sich um gesetzlich zugelassene  Mittel handelt.  

Wenn die Entschädigungssumme  nicht stimmt, dann ist es ein Übergriff auf die Landwirtschaft und, ja, sagen wir es doch einfach direkt wie es ist: Diebstahl.

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