Blaulicht
Geisterfahrerin auf freiem Fuß
Geisterfahrerin auf freiem Fuß
Geisterfahrerin auf freiem Fuß
Der Haftrichter hielt eine Untersuchungshaft in diesem Fall nicht für notwendig.
Die 38-jährige Geisterfahrerin, die in der Nacht zu Mittwoch von der Polizei auf dem Autobahnteilstück zwischen Hadersleben Süd und Rothenkrug aufgegriffen wurde, hat ein Haftrichter in Sonderburg am Nachmittag auf freien Fuß gesetzt. Er hält eine Untersuchungshaft in diesem Fall nicht für notwendig.
Die 38-Jährige aus Esbjerg sagte vor Gericht aus, ihr durchaus bewusst gewesen, dass sie auf der Autobahn entgegen der Fahrtrichtung unterwegs war, dass sie aber nicht gewusst habe, wie sie das Wendemanöver durchführen könne. Sie habe deshalb auch die entgegenkommenden Fahrzeuge durch kurzes Aufblenden auf sich aufmerksam gemacht.
Die Polizei hatte eine Untersuchungshaft gefordert, weil die Frau durch ihre Geisterfahrt das Leben und die Gesundheit anderer gefährdet hatte. Darüber hinaus hatte ein Alkoholtest einen erhöhten Promillewert aufgezeigt.
Das Ergebnis der Blutprobe steht allerdings noch aus.
Die Episode wird noch ein gerichtliches Nachspiel haben.