Silvester

Trotz Verbots geböllert: Gesetzesänderungen gefordert

Trotz Verbots geböllert: Gesetzesänderungen gefordert

Trotz Verbots geböllert: Gesetzesänderung gefordert

Apenrade/Aabenraa
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Feuerwerk
Ein Feuerwerk an Silvester ist schön anzusehen, ist an anderen Tagen jedoch nicht erwünscht. Foto: Joseph Chan/Unsplash

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Obwohl in Dänemark Knaller und Feuerwerksraketen nur vom 27. Dezember bis 1. Januar des neuen Jahres gezündet werden dürfen, waren unter anderem in Apenrade schon während der Weihnachtsfeiertage Böllerexplosionen zu hören und Raketen am Himmel zu sehen. Jetzt wird nach strengeren Gesetzen gerufen – nach deutschem Vorbild.

Laute Knaller-Explosionen waren in der Nacht vom ersten auf den zweiten Weihnachtstag in Apenrade zu hören. Feuerwerksraketen waren am Himmel über der Stadt auszumachen. Gleiches war auch in anderen Teilen der Kommune zu bemerken.

Verfrühter Neujahrsgruß

Nein, es ist noch nicht Silvester – und trotzdem begrüßen schon einige Eifrige das anstehende neue Jahr mit der beliebten Pyrotechnik. Den Gesetzen entspricht das jedoch nicht und in verschiedenen Internetforen und in den sozialen Medien gibt es deshalb Beschwerden über das Verhalten derjenigen, die sich nicht an die Vorschriften halten. „Die Gesetze müssen strenger werden“, fordert ein Mitglied der privaten Facebook-Gruppe „Spørg løs Aabenraa“.

Erste Briefkästen, die mit Silvesterknallern gesprengt wurden, gibt es nach den Weihnachtstagen – wie hier am Dienstagmorgen, 27. Dezember, am Apenrader Skinderbro. Foto: Walter Turnowski

Das Problem – wird dort unter anderem geschrieben – ist die lasche Gesetzgebung in Dänemark. Der Verkauf von Pyrotechnik ist nämlich vom 15. bis 31. Dezember erlaubt.

Gesetze nach deutschem Vorbild

„Wir sollten die Regeln ändern, so wie sie in Deutschland gelten“, fordert ein anderes Mitglied in der Facebook-Gruppe „Spørg løs Aaabenraa“, dem die weihnachtliche Feuerwerkerei nicht behagt.

Im Nachbarland gelten nämlich strengere Gesetze. In Deutschland dürfen Knaller und Co. nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden. Und anders als in Dänemark, wo vom 27. Dezember an geballert werden darf, ist das in Deutschland nur an Silvester (31. Dezember) und Neujahr (1. Januar) erlaubt. Und so solle es auch in Dänemark sein, so die Forderung.

Die Hälfte der Bevölkerung wünschten sich strengere Regeln

Damit stehen die Apenrader Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer nicht allein. Jeder Zweite in Dänemark wünscht sich strengere Feuerwerksgesetze. Die Zeit, in der Feuerwerk gezündet werden darf, solle verkürzt werden, so die Forderung.  Das hat eine aktuelle Untersuchung von „Kantar Gallup“ im Auftrag der Versicherung „Gjensidige“ ergeben.

Kritik an Böller-Tradition

Es gibt zudem immer mehr Menschen, die die Silvestertradition kritisch betrachten. So geben Nordschleswiger-Leserinnen und -Leser bei einer Facebook-Umfrage der Zeitung an, ihr Geld lieber für „Brot für die Welt“, oder gestiegene Lebenshaltungskosten ausgeben zu wollen. Auch fordern sie, die Knallerei abzuschaffen, weil die Tiere darunter leiden.

Fokuswandel

„Wir leben in einer Zeit, in der die Natur und die Umwelt eine immer größere Bedeutung haben. Das lässt sich in diesen Forderungen wiedererkennen“, sagt Henrik Sagild, Direktor für die Schadensabteilung der Versicherung „Gjensidige“. Er macht jedoch darauf aufmerksam, dass auch der Sicherheitsaspekt nicht aus dem Fokus rücken dürfe. 178 Personen sind in den Tagen des Jahreswechsels 2021/2022 verletzt worden, 24 davon schwer.

Die Sicherheitsbehörde (Sikkerhedsstyrelsen) testet jedes Jahr die Sicherheit der Feuerwerkskörper. In diesem Jahr sind 147 Feuerwerkskörper verschiedener Kategorien untersucht worden. Bei jedem dritten Produkt ist ein Fehler aufgetreten. Die Behörde hat in diesem Jahr eine landesweite Kampagne gestartet, die auf die Gefahren der Pyrotechnik aufmerksam macht.

Feuerwerksregeln

  1. Feuerwerkskörper dürfen in Dänemark vom 15. Dezember bis einschließlich 31. Dezember verkauft werden.
  2. Gezündet werden dürfen sie vom 27. Dezember bis einschließlich 1. Januar.
  3. Das Mindestalter für den Kauf von Silvesterfeuerwerk liegt bei 18 Jahren. Für Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen (Ganzjahresfeuerwerk) muss man 15 Jahre alt sein.
  4. Achtung Touristinnen und Touristen: Nur in Dänemark gekauftes Feuerwerk darf in Dänemark verwendet werden.
  5. Alle Feuerwerkskörper müssen ein CE-Zeichen haben, eine Bestätigung, dass diese die EU-Sicherheitsregeln erfüllen.
  6. Für Feuerwerksliebhaberinnen und -liebhaber: Höchstens fünf Kilo Pulver oder „Netto-Explosiv-Menge" (NEM) dürfen insgesamt aufbewahrt werden. Auf den geprüften Feuerwerkskörpern ist die NEM-Menge angegeben.
  7. Die Feuerwerkskörper sollten trocken und dunkel gelagert werden und nicht in der Nähe von elektrischen Apparaten und Wärmequellen.

    Quelle: sik
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