Blaulicht

Nun muss das Gericht entscheiden

Nun muss das Gericht entscheiden

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Bülderup-Bau/Bylderup-Bov
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Die Polizei hat einen Pkw beschlagnahmt, der am Donnerstagabend in einen Unfall verwickelt war (Modellfoto). Foto: Polizei

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Hat eine 38-jährige Frau ihrem Bekannten dessen Auto gestohlen oder hat er ihr den Schlüssel gegeben? Von der Antwort auf diese Frage hängt ab, ob der Bekannte sein Auto behalten darf. Wie ein schnöder Verkehrsunfall ein Fall für die Justiz werden kann.

Einem Verkehrsteilnehmer ist am Donnerstagabend kurz vor 19 Uhr am Løgumklostervej Höhe Heez -Feld (Heds Mark) bei Bülderup-Bau ein Auto aufgefallen, das mit einem Verkehrsschild kollidiert war. Er ging zu dem Unfallauto, um seine Hilfe anzubieten. Die Fahrerin war zum Glück nicht verletzt, dennoch rief er die Polizei an. Er hegte nämlich eine Vermutung, wie es zu dem Unfall gekommen sein könnte.

Eine Streife war kurze Zeit später an der Unfallstelle, und schnell erhärtete sich der Verdacht, dass die Unfallfahrerin stark angetrunken war. Tatsächlich wies ihr Atemalkohol einen Wert von über 2 Promille auf.

Dass die 38-jährige Fahrerin gar keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, weil ihr diese bereits aberkannt worden war, kam in diesem Fall erschwerend hinzu.

Auto beschlagnahmt

Hat ein Autofahrer oder eine Autofahrerin bei Trunkenheitsfahrten über 2 Promille, wird das in Dänemark als „Wahnsinnsfahrt“ gewertet. In solchen Fällen werden die Fahrzeuge einbehalten. Es spielt dabei keine Rolle, wem das Auto oder Motorrad gehört. Und deshalb beschlagnahmte die Polizei den Pkw.

In diesem Fall handelt es sich bei dem Besitzer um einen sehr guten Bekannten der Frau, wie aus dem Polizeibericht hervorgeht.

Der Autobesitzer bestreitet, seiner Freundin den Schlüssel überlassen zu haben. Sie habe ihn sich einfach genommen.

Beschlagnahmungen durch die Polizei müssen immer von der Justiz überprüft werden. In diesem Fall muss das Gericht jedoch auch dazu Stellung nehmen, ob die Frau den Schlüssel genommen oder bekommen hat. Sollte das Gericht der Aussage des Autobesitzers Glauben schenken, kann dieser das Auto behalten. In dem Fall wird gegen die Frau jedoch auch wegen Autodiebstahls ermittelt.

 

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