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Sechsjähriges Fahrverbot für Apenrader Raser

Sechsjähriges Fahrverbot für Apenrader Raser

Sechsjähriges Fahrverbot für Apenrader Raser

Apenrade/Aabenraa
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Das Verfahren fand im Gericht von Sonderburg statt. Foto: Karin Riggelsen

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Der 32-Jährige erhielt etwas „Rabatt“, weil die Polizei bei einer Verfolgungsjagd im Dezember 2021 keine wirklichen Tempomessungen durchführen, sondern sich allein auf das Tachometer stützen konnte. Die Beschlagnahme des BMW 520 bleibt jedoch rechtskräftig.

Dass sogenannte „Wahnsinnsfahrten“ in Dänemark hart bestraft werden, sollte mittlerweile bekannt sein. Ein 32-jährige Apenrader ist vom Gericht in Sonderburg (Sønderborg) zu einem sechsjährigem Fahrverbot, 30 Tagen Freiheitsentzug und hoher Geldstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus wurde die Beschlagnahme des Fahrzeugs, mit dem er sich in einer Nacht im Dezember 2021 bei Dunkelheit und Nebel eine wilde Verfolgungsjagd quer durch Nordschleswig mit der Polizei lieferte, nun vom Gericht bestätigt.

Dass es sich bei dem Auto um einen in Deutschland registrierten BMW 520 handelte, spielte dabei für das im März 2021 unter anderem um diesen Passus verschärfte Gesetz und damit auch für das Gericht in Sonderburg keine Rolle.

Ausgangspunkt: Gabeler Kreisel

Eine Polizeistreife war in jener Nacht gegen 2.30 Uhr in Gabel (Gabøl) – südöstlich von Gramm (Gram) – auf den BMW gestoßen und wollte den Fahrer einer Routinekontrolle unterziehen. Statt anzuhalten, gab dieser jedoch Gas. Die beiden Streifenpolizisten nahmen die Verfolgung auf.

Es ging mit hoher Geschwindigkeit – zeitweise deutlich über 200 Stundenkilometer – Richtung Apenrade. Dort endete der Jagd schließlich an einem Verkehrshindernis.

Unterwegs umfuhr der BMW unter anderem einen Kreisverkehr in falscher Richtung und heizte mit überhöhter Geschwindigkeit durch mehrere Ortschaften.

Verschärfte Gesetzgebung bei „Wahnsinnsfahrt“

Unter „Wahnsinnsfahrt“ (vanvidskørsel) versteht die dänische Gesetzgebung alle Fahrten, bei denen die Geschwindigkeit mit mehr als 100 Prozent überschritten wird. Auch das Fahren mit einer Geschwindigkeit von 200 Kilometern pro Stunde oder mehr sowie das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholspiegel von mehr als 2,00 Promille ist von der verschärften Gesetzgebung umfasst. Das Gesetz trat im März 2021 in Kraft, nachdem es in den vorangegangenen Jahren bei illegalen Autorennen zu schweren Unfällen gekommen war.
 

Im Zweifel für den Angeklagten

Da die Polizei das gefahrene Tempo nur durch Nachfahren ermitteln konnte, wurde dem 32-Jährigen eine gewisse Fehlertoleranz zugutegehalten.

So lautete das Strafmaß neben der Freiheitsstrafe von 30 Tagen und der Geldstrafe in Höhe von 4.000 Kronen schließlich „nur“ auf sechs Jahre Fahrverbot.

Die Anklagevertretung hatte auf acht Jahre plädiert und dabei laut „jv.dk“ auch schon einen gewissen „Rabatt“ gegeben, weil allein drei der insgesamt sechs Anklagepunktpunkte jeweils ein dreijähriges Fahrverbot hätten auslösen können. Wie eine entnommene Blutprobe ergab, stand der 32-Jährige zudem unter Einfluss von Tetrahydrocannabinol (THC), dem Wirkstoff im Rauschmittel Haschisch.

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