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Tötungsdelikt in Pattburg: 38-Jähriger muss in die Psychiatrie

Tötungsdelikt in Pattburg: 38-Jähriger muss in die Psychiatrie

Tötung in Pattburg: 38-Jähriger muss in die Psychiatrie

Pattburg/Padborg
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Opfer und Täter lebten in der Wohnung des 43-Jährigen am Toften zusammen. Das Foto entstand kurz nach Alarmierung der Rettungskräfte. Foto: Presse-fotos.dk/jv.dk

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Am Montag erklärte ein Schwurgericht in Sonderburg den Angeklagten für schuldig. Am Dienstag wurde das Strafmaß festgelegt. Der Angeklagte plädierte trotz 14 Messerstichen mit zwei Küchenmessern auf Notwehr.

Ein 38-jähriger Mann aus der Kommune Apenrade ist am Dienstag von einem Schwurgericht in Sonderburg (Sønderborg) wegen Totschlags für unbestimmte Zeit in forensischer Psychiatrie verurteilt worden. Am Montag hatte das Gericht den 38-Jährigen für schuldig befunden, einen 44-jährigen Mann in Pattburg getötet zu haben. Das schreibt die Polizei in einer Pressemitteilung. Es soll sich bei dem 43-Jährigen um den Lebensgefährten des 38-Jährigen gehandelt haben.

Das Tötungsdelikt fand am 14. Mai vergangenen Jahres in der Wohnung des 43-Jährigen am Toften statt. Er wurde mit mehreren Messerstichen getötet. Bei der Obduktion wurden 32 Verletzungen gezählt, 14 waren Stichwunden, die von zwei bei der Tat verwendeten Küchenmessern stammten.

Seit Mai 2022 in U-Haft

Der 38-Jährige wurde unmittelbar nach dem Auffinden des Toten am Tatort festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte beteuerte während des Verfahrens seine Unschuld. Er habe in Notwehr gehandelt, so seine Behauptung. Das Opfer war geistig zurückgeblieben und teilweise in Armen und Beinen spastisch gelähmt. Der Täter hat eine diagnostizierte psychische Störung. Auch nach dem Urteilsspruch hielt der 38-Jährige an seiner Notwehr-Version fest, nahm aber dennoch das Urteil an.

Er wurde zudem schuldig gesprochen, im November 2021 sowohl seinen damaligen Lebensgefährten als auch zwei weitere Personen jeweils mit einem Messer bedroht zu haben.

Der Artikel vom 10. Juli wurde am 11. Juli um den Urteilsspruch ergänzt.

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