Gerichtswesen

Bootsunfall in Italien: Warum Per Horup das Urteil angenommen hat

Bootsunfall in Italien: Warum Per Horup das Urteil angenommen hat

Warum Per Horup das Urteil angenommen hat

Apenrade/Aabenraa
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Das Bootsunglück ereignete sich vor dem Ort Orbetello in der Toskana nördlich von Rom. Foto: Open Street Map

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Bei einem Bootsunfall im Jahr 2022 sind in Italien zwei Menschen ums Leben gekommen. Jetzt hat der Apenrader Per Horup als Beteiligter über seinen Anwalt Details zum Fall an die Medien herausgegeben. Darin lässt er unter anderem erklären, warum er einer Verurteilung zugestimmt hat.

Vor knapp zwei Jahren sind auf dem Meer vor der toskanischen Küste ein Motorboot und ein Segelboot kollidiert. Die Segeljacht wurde dabei in zwei Teile gerissen. Sechs Personen befanden sich an Bord. Ein Mann und die Ehefrau des Bootsführers wurden bei dem Unfall getötet. Die Frau wurde bis heute nicht gefunden.

Die vier Personen auf dem Motorboot, das intakt blieb, unternahmen mehrere Rettungsversuche und leisteten Erste Hilfe. Es handelt sich dabei um den Apenrader Bauunternehmer Per Horup, seine Ehefrau, den gemeinsamen Sohn und dessen Freundin. Horup wurde vor Gericht angeklagt, ebenso wie der Jachtführer, dessen Verfahren noch aussteht. 

Stellungnahme zu Gerüchten

Jetzt hat sich die Anklagevertretung im italienischen Grosseto mit dem 60-Jährigen auf eine Bewährungsstrafe geeinigt: Zwei Jahre auf Bewährung lautet das Urteil. Das heißt, Per Horup kommt nicht ins Gefängnis, darf sich jedoch im zweijährigen Bewährungszeitraum in Italien nichts zuschulden kommen lassen. 

Zum Urteil hat die Apenrader Anwaltskanzlei „Compass Advokatfirma“  eine Mitteilung an den „Nordschleswiger“ geschickt, in der Stellung dazu genommen wird und auch zu umlaufenden Gerüchten, wie es darin heißt. 

Die Mitteilung werde herausgegeben, weil „alle Implizierten wünschen, die Wunden heilen zu lassen, die durch den Unfall verursacht wurden“, schreibt der Anwalt Jens Jepsen von „Compass Advokatfirma“. „Der Unfall selbst und die Rettungsaktion haben tiefe Spuren bei Per Horup und den anderen Beteiligten hinterlassen“, heißt es darin weiter.

Urteil angenommen

Der Vergleich mit der italienischen Staatsanwaltschaft sei auf Anraten des italienischen Verteidigers „mit Widerwillen von Per Horup“ akzeptiert worden, „weil sich der italienische Rechtsfall im schlimmsten Fall über sechs bis zehn Jahre hinziehen könnte“. Im Lichte dessen habe sich Per Horup dazu entschieden, die Absprache über das Urteil mit der Anklage einzugehen, schreibt der Anwalt.

Keine schwere Schuld erkennbar

Zu dem Unfall haben unglückliche Umstände geführt – er sei jedoch nicht auf einen Fehler seines Mandanten zurückzuführen, heißt es vom italienischen Verteidiger. Ebenso wenig hätte sich die Anklage nicht auf die Strafe geeinigt, wenn man von einer schweren Mitschuld Horups ausgegangen wäre, so Anwalt Jens Jepsen.

Zudem führt er folgende Aussagen aus Sicht der Horup-Verteidigung auf:

  • Das Unglück geschah in offenen Gewässern über zehn Kilometer entfernt von der Küste, wo es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.
  • Die Geschwindigkeit beider beteiligter Boote war im verantwortlichen Bereich.
  • Die Aussage des anderen am Unglück beteiligten Bootsführers, Per Horup sei nicht auf Deck gewesen, als das Unglück geschah, ist nicht richtig.
  • Es liegen Beweise vor, die darauf hindeuten, dass der andere Bootskapitän nicht genügend Aufmerksamkeit aufgebracht habe und einen höchst ungewöhnlichen Kurs gefahren sei. Zudem fehlte auf der Jacht elementare Sicherheitsausstattung. 

     

 

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