Jollenhafen
Bürgermeister: Küstenverwaltung erteilt Dispensation ohne Rechtsgrundlage
Bürgermeister: Küstenverwaltung erteilt Dispensation ohne Rechtsgrundlage
„Küstenverwaltung erteilt Dispensation ohne Rechtsgrundlage“
Diesen Artikel vorlesen lassen.
Bürgermeister Jan Riber Jakobsen wundert sich über eine Ausnahmegenehmigung für den Jollenhafen Loddenhoi, die ohne gültigen Bebauungsplan erteilt wurde. Die Behörde hat eine andere Auffassung.
Die unendliche Geschichte um den Jollenhafen in Loddenhoi hat eine weitere Kapriole geschlagen. Diesmal sorgt die Küstenverwaltung mit einer Ausnahmegenehmigung für Verwirrung in den unterschiedlichen Lagern.
Kommune hat keinen Antrag gestellt
„Die Kommune hat beim Küstendirektorat (KDI) keine Ausnahmegenehmigung von der Strandschutzzone beantragt. Die von der Behörde erteilte Dispensation entbehrt daher meines Erachtens jedweder Rechtsgrundlage. Wir haben keinen Bebauungsplan erstellt“, erläutert Bürgermeister Jan Riber Jakobsen (Kons.) gegenüber dem „Nordschleswiger“ den kniffeligen Sachverhalt in Verbindung mit dem Bau des sehr umstrittenen Jollenhafens am Strand von Loddenhoi. „Wir haben schon vor Langem feststellen müssen, dass ein Bebauungsplan für das Gelände nicht machbar ist, und daher ist die Genehmigung, die das KDI der Jollengilde gegeben hat, ein wenig eigenartig“, fährt das Stadtoberhaupt fort.
„Ich vermute, das KDI hat sich gedacht, dass die Hafenbenutzer wohl irgendwie an Land kommen müssen und hat daher aus eigener Ermächtigung die Dispensation verkündet“, sagt Riber Jakobsen. „Der Planungsausschuss wird sich während der nächsten Sitzung mit dem Fall beschäftigen“, kündigt er an.
Besonderer Fall
Laut Paragraf 11 im Planungsgesetz darf eine Umweltbehörde (VVM-myndighed) keine Genehmigung erteilen, bevor ein Bebauungsplan vorliegt. „Der Nordschleswiger“ wandte sich mit der Frage, wieso dennoch eine Dispensation erteilt wurde, an Thomas Larsen, Abteilungsleiter beim KDI.
Larsen schreibt in einer schriftlichen Stellungnahme: „Es ist korrekt, dass wir eine Dispensation von der Strandschutzzone für den landfesten Teil des Jollenhafens erteilt haben. Meiner Auffassung nach soll in Verbindung mit dem Bauantrag für den Jollenhafen auch ein Parkplatz eingerichtet werden. Aus diesem Grund haben wir die Ausnahmegenehmigung auf der Gesetzesgrundlage, für die wir zuständig sind, erteilt.“
Im Text der Genehmigung, die dem „Nordschleswiger“ vom KDI zur Verfügung gestellt wurde, wird hervorgehoben, dass die Behörde den Fall als ,besonders‘ einstuft. Der Parkplatz liege zudem an einem Küstenabschnitt, an dem bereits ein Campingplatz, ein Ferienhausgebiet und ähnliche Bebauungen existieren.
Vier Wochen Frist
Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Klagefrist von vier Wochen Einspruch erhoben werden. Die „legalisierende Dispensation“ ist nicht vor Ablauf der Frist gültig. Sollte ein Einspruch eingereicht werden, ist die Genehmigung erst gültig, wenn die Sachbearbeitung der Klage abgeschlossen ist.
„Unser Anwalt wird fristgerecht unsere Klage übermitteln, denn wir sind überzeugt, dass in diesem Fall ein Rechtsbruch vorliegt“, erklärt Birte Schultz, Vorsitzende der Hafengegner auf Anfrage des „Nordschleswigers“. „Außerdem wundern wir uns darüber, dass die Genehmigung der Jollengilde als Mieterin und nicht der Kommune als Besitzerin mitgeteilt wurde. Normalerweise kann ein Mieter keine Vereinbarung, die den Besitzer rechtlich verpflichtet, mit einer dritten Partei eingehen.“