Jebsen-Villa

Haus Lensnack wird unter Denkmalschutz gestellt

Haus Lensnack wird unter Denkmalschutz gestellt

Haus Lensnack wird unter Denkmalschutz gestellt

Gesche Picolin
Gesche Picolin Journalistin
Apenrade/Aabenraa
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Haus Lensnack ist gewöhnlich nur von der Förde aus einzusehen. Foto: Volker Heesch

Hans Michael Jebsens Apenrader Stammsitz hat seit dieser Woche Denkmalstatus. Als ausschlaggebendes Argument nennt die Behörde die Einheit der Gartenanlage mit den durchgearbeiteten Details im Gebäudedesign.

Die dänische Denkmalschutzbehörde Slots- og Kulturstyrelsen hat am Montag beschlossen, das an der Apenrader Förde gelegene Haus Lensnack, den Stammsitz von  Hans Michael Jebsen, unter Denkmalschutz zu stellen. 

Die originalbelassene Jugendstilvilla aus der Feder des Architekten Anton Huber war in den Jahren 1909-1910 gebaut worden. Bauherr war seinerzeit Jacob Jebsen (1870-1941).

Als ausschlaggebend für den Denkmalstatus beschreibt die Behörde die Einheit der Gartenanlage (das Grundstück ist zwölf Hektar groß) mit „den durchgearbeiteten  Details im Gebäudedesign, welche Inspiration barocker Herrenhäuser mit der Avantgarde des Jugendstils vereinen“. 

Die Inspirationen

Für das Gesamtkunstwerk der Anlage hatte sich Architekt Huber die Darmstädter Künstlerkolonie Mathildenhöhe zum Vorbild genommen. Die Fassade sei möglicherweise inspiriert von den Villen an der Hamburger Elbchaussee, vermutet Bärbel Manitz in ihrem 2016 erschienen, 600 Seiten starken Werk „Der Jugendstilkünstler Anton Huber und sein Hauptwerk Haus Lensnack“.

Die Villa könne mit ihren Jugendstilelementen in Dänemark fremdartig wirken, es sei aber eben jene Kombination originaler architektonischer Qualitäten mit der dazugehörigen kulturhistorischen Perspektive, die sie zu einem bedeutenden Denkmal machten, so die Denkmalbehörde.

In der Begründung der Behörde heißt es weiter, es knüpfe sich ein „kulturgeschichtlicher Wert ans Haus Lensnack als ein besonders gut bewahrtes Beispiel der Wohnstätte einer herausragenden Geschäftsfamilie im Übergang von alter Welt zur Modernität“.

Die aus einem Guss geschaffene Etagen- und Raumaufteilung sowie die traditionelle Aufteilung der Wirtschaftsräume im Keller, der repräsentativen Räume im Erd- und der Privatzimmer im Obergeschoss, hebt die Behörde in der Entscheidung hervor.

Der Dreh- und Angelpunkt

In der Begründung wird auch der Prachttreppe, die über zwei Etagen führt, als „Dreh- und Angelpunkt des Gebäudes“ erheblicher kulturgeschichtlicher Wert beigemessen. 

Die in Rot gehaltene Außenmauer, die Giebel,  die Pilaster, Gesimse, Konsolen, Balkone, die ursprünglichen Fenster und Türen mit allen Einzelheiten werden betont. Auch die Form des Daches und  die Schornsteine gelten als denkmalwürdig.

Merete Lind Mikkelsen von der Denkmalschutzbehörde hierzu in einer Pressemitteilung: „Indem wir das Haus Lensnack unter Denkmalschutz stellen, sichern wir ein seltenes sogenanntes Gesamtkunstwerk, ein Werk, wo das Äußere, das Innere und die darum befindliche Parkanlage als Ganzes gedacht waren. Haus Lensnack, das bis heute im Besitz der Familie des Bauherren ist, ist eine der schönsten Erzählungen, die wir aus der deutschen Zeit haben. Durch den Denkmalschutz sichern wir, dass die Villa für die Nachwelt geschützt bleibt.“ Sie schließt mit den Worten: „Die besten Beispiele deutscher Baukunst beinhalten ein Potenzial für ein feiner abgestuftes Verständnis der nationalen Charakterzüge deutscher und dänischer Architektur. Doch auch ein Gespür der regionalen Besonderheiten im Grenzland.“ 

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