Kommunalpolitik

Jollenhafengegner klagen vor dem Ombudsmann

Jollenhafengegner klagen vor dem Ombudsmann

Jollenhafengegner klagen vor dem Ombudsmann

Paul Sehstedt
Loddenhoi/Loddenhøj
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Dieser Jollenhafen ist Gegenstand eines erbitterten Streits. Foto: Paul Sehstedt

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Die Bürgerinitiative sieht die Küstenbehörde in der Sachbearbeitung des neuen Bauantrages als befangen an.

„Unser Rechtsempfinden ist verletzt, seitdem bekannt wurde, dass die Küstenbehörde auch den neuen Bauantrag für den Jollenhafen bearbeiten soll, nachdem die Naturschiedsstelle die 2019 erteilte Verlängerung aufgehoben hat“, schreibt Birte Schultz, Vorsitzende der Jollenhafengegner in der schriftlichen Klage, die der Verein am 7. März beim Ombudsmann des Folketings eingereicht hat.

Seitdem die Visionen vom Bau einer Bootsanlage südlich der Mündung des Barsmark Møllebækken am Strand von Loddenhoi 2012 publik wurden, hat eine Bürgerinitiative die Pläne bekämpft und auf die möglichen Schäden am reduzierten Strandgebiet hingewiesen (wir berichteten).

Die Küstenbehörde (KDI) erteilte die Baugenehmigung 2014, und die Kommune zog mit dem Bebauungsplan LP 85 nach. Während der Bauphase 2020 registrierten Vereinsmitglieder angebliche Verstöße gegen die Auflagen, die sie sowohl dem KDI als auch der Kommune meldeten, ohne dass eingegriffen wurde.

Teilerfolg vor der Schiedsstelle

Einen kleinen Teilerfolg konnte der Verein im Februar verbuchen, als die Schiedsstelle entschied, dass die Küstenbehörde mit der Verlängerung gegen den Paragrafen 39 des Umweltgesetzes (miljøvurderingslov) verstoßen hatte. Die Küstenbehörde wurde von der Schiedsinstanz angewiesen, das Verfahren neu zu bearbeiten, und zwar ohne Rücksicht darauf, dass der Hafen bereits fertiggestellt und von der Behörde abgenommen wurde.

Die Hafengegner haben kein Vertrauen zu dem KDI als unbefangene Instanz und bringen ihre Skepsis in der Klage an den Ombudsmann deutlich zum Ausdruck: „Wie können wir erwarten, dass KDI sich objektiv und unbefangen während der erneuten Sachbearbeitung verhält? Übernimmt sie die Verantwortung für die eigene Fehlentscheidung und Beratung?“, lautet eine der sieben Fragen, die in der achtseitigen Klage aufgelistet werden.

Unendliches Hin und Her

Der Verein sieht sich als Spielball zwischen KDI und der kommunalen Verwaltung: Die eine Instanz verweist auf die andere, und auf diese Weise hat keine Verwaltung sich im Zugzwang gesehen, die Eingaben zu kontrollieren. Ein im Auftrag des Vereins vom Wasserforschungsinstitut Dansk Hydraulisk Institut DHI in Hørsholm ausgearbeitetes Gutachten über die Verhältnisse und möglichen Folgen des Hafenbaus blieb sowohl von der Kommune als auch vom KDI unbeachtet.

Das DHI ist weltweit anerkannt und tritt auch global mit Gutachten auf.

Jacob Høst, Direktor von DHI, wundert sich darüber, dass das Gutachten seines Institutes keinen Einfluss auf die Entscheidungen von sowohl KDI als auch Kommune bekam. „Das ist recht ungewöhnlich, denn wir arbeiten nach dem Gesichtspunkt, dass wir unserem Wissen verpflichtet sind und eine Position in der Gesellschaft bekleiden“, erklärt er gegenüber dem „Nordschleswiger“. „Wir schielen nicht darauf, wer unser Auftraggeber ist; wir verhalten uns neutral.“ Er sicherte zu, innerhalb weniger Tage einen vollständigen Kommentar geben zu können, da er den konkreten Bericht nicht kenne.

Kommentar der Küstenbehörde

„Ich kenne den Inhalt der Klage an den Ombudsmann nicht und kann sie daher auch nicht kommentieren”, schreibt Hans Erik Cutoi-Toft, Abteilungsleiter in der Küstenbehörde, in einer Antwort an den „Nordschleswiger” auf die Frage, ob seine Verwaltung befangen sein könnte. „Ich kann nur sagen, dass ich keine Befangenheit erkennen kann. Klagen an den Ombudsmann haben keine aufschiebende Wirkung bezüglich einer erneuten Entscheidung laut dem Küstenschutzgesetz. Die Klage hat daher keine Bedeutung für diesen Teil der Sachbearbeitung”, heißt es in dem Antwortschreiben weiter.

Dieser Artikel wurde um 15 Uhr um einen Kommentar der Küstenbehörde (letzter Absatz) ergänzt.

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