Loddenhoi Jollenhafen

Schiedsspruch hat keinen Einfluss auf Entscheidung der Küstenbehörde

Schiedsspruch hat keinen Einfluss auf Entscheidung der Küstenbehörde

Schiedsspruch hat keinen Einfluss auf Entscheidung

Paul Sehstedt
Loddenhoi/Loddenhøj
Zuletzt aktualisiert um:
Schon der erste Sturm riss ein Loch in die Steinmohle des Jollenhafens. Foto: Paul Sehstedt

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Abteilungsleister Hans Erik Cutoi-Toft verspricht eine Lösung innerhalb kürzester Zeit.

Die Nachricht schlug voll ein, als bekannt wurde, dass die Schiedsstelle (Planklagenævnet) vor wenigen Tagen den Bebauungsplan 122 sowie den Zusatz 26 des kommunalen Flächennutzungsplans für den Jollenhafen Loddenhoi wie berichtet aufgehoben hat.

 

Mit Begeisterung bei den Klägern und von unterschiedlichen politischen Kommentaren begleitet wurde der Schiedsspruch aufgenommen. Augenblicklich liegt die Anlage der Jollengilde Loddenhoi ohne jegliche Genehmigung am Strand. Der Bau wurde 2014 von der Küstenbehörde (Kystdirektoratet, KDI) genehmigt, eine Verlängerung der Bauphasenzulassung aus dem Jahr 2019 wurde Anfang Februar von der Schiedsstelle für Umwelt- und Lebensmittel (Miljø- og Fødevareklagenævnet) aufgehoben.

 

Keinen Einfluss auf unsere Entscheidung

Damals erklärte Hans Erik Cutoi-Toft, Abteilungsleiter für Küstenverwaltung beim KDI, dass der Spruch nur technischer Art sei und bald werde eine neu zu bearbeitende Genehmigung vorliegen.

Auf die Entscheidung der Planungsschiedsstelle (Planklagenævnet) angesprochen, antwortet Cutoi-Toft dem „Nordschleswiger“: „Wir sind für Anlagen im Wasser zuständig, die Kommune für das Land. Daher hat die Entscheidung der Planungsschiedsstelle eigentlich keinen Einfluss auf unsere Sachbearbeitung, obwohl doch ein gewisser Zusammenhang besteht. Augenblicklich ist der Hafen nicht genehmigt, aber wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung, die den Vorschriften und Gesetzen entsprechen.“

Kein Hafenabriss

Er werde nicht bei der Jollengilde anrufen, um sie zu bitten, den Hafen abzureißen, und das KDI bezahlt die Rechnung, so Cutoi-Toft. „Das werde ich sicherlich nicht tun, aber konkreter kann ich nicht werden.“

Er bestätigt, dass gegen die neue Genehmigung wieder geklagt werden kann. „Das ist richtig. Die Klage wird dann von der gleichen Schiedsstelle bearbeitet werden.“

„Die Sachbearbeitung wird voraussichtlich lange dauern, eine zwischenzeitliche Genehmigung erde es aber nicht geben, sagt der  KDI-Abteilungsleiter: ‚Nein, das können wir nicht und bevor alles bearbeitet worden ist, können Jahre vergehen.‘

Mehr lesen