Kommunalpolitik

Schiedsstelle hebt Bebauungsplan für Jollenhafen auf

Schiedsstelle hebt Bebauungsplan für Jollenhafen auf

Schiedsstelle hebt Bebauungsplan für Jollenhafen auf

Paul Sehstedt
Loddenhoi/Loddenhøj
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Im Februar dieses Jahres ging der zuständige Abteilungsleiter in der Küstenbehörde noch davon aus, dass der Jollenhafen in Loddenhoi nicht wieder abgebaut werden muss, obwohl die Schiedsstelle für Umwelt und Lebensmittel damals entschieden hatte, dass die von seiner Behörde erteilte Verlängerung der Baugenehmigung nicht rechtmäßig war. Am Montag gibt es eine Stellungnahme des Küstendirektorats zu der Entscheidung der obersten Schiedsstelle, dem „Planklagenævnet“. Foto: Paul Sehstedt

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Die Hafengegner sehen sich in ihrer Argumentation bestätigt und wünschen einen Dialog mit allen Beteiligten. Das politische Echo auf die endgültige Entscheidung fällt unterschiedlich aus.

Auf den Tag genau drei Monate nachdem die Schiedsstelle für Umwelt und Lebensmittel (Miljø- og Fødevareklagenævnet) die 2019 von der Küstenbehörde (Kystdirektoratet, KDI) erteilte Verlängerung der Baugenehmigung für einen Jollenhafen am Strand von Loddenhoi aufhob, verkündete die Schiedsstelle für Planung (Planklagenævnet) die Aufhebung des Bebauungsplans LP 122 und des Zusatzes 26 zum Flächennutzungsplan (Kommuneplan), die den Bau der Hafenanlage kommunal genehmigten. Damit ist Rechtsgrundlage für die Existenz des umstrittenen Jollenhafens von zwei Schiedsstellen entzogen worden.

Dialog mit allen Beteiligten

„Über die Entscheidung sehr wir sehr froh, denn sie bestätigt unsere Ausfassung, dass der Hafen dort nicht hätte gebaut werden dürfen“, freut sich Birte Schultz, Vorsitzende der Jollenhafengegner in einem Gespräch mit dem „Nordschleswiger“. „Laut Planungsgesetz darf keine Hafenanlage auf einer durchgehenden Küstenstrecke genehmigt werden und daher sind der Bebauungsplan 122 sowie der Flächennutzungsplanzusatz 26 ungültig.“ Gemeinsam mit der Apenrader Abteilung des dänischen Naturschutzbunds,  „Danmarks Naturfredningsforening“, einem Nachbarn des Hafens und einem Dauercamper auf dem Campingplatz Loddenhoi hatte der Verein eine umfassende Klage eingereicht.

Falls die Kommune gegen die Entscheidung klagt und vor Gericht zieht, wie wollt ihr euch dann verhalten?

„Das ist dann nicht mehr unsere Angelegenheit, weil dann die Kommune der Kläger ist und nicht wir. Wir wünschen jedoch einen Dialog mit allen Beteiligten, um über die zukünftigen Schritte zu beraten.“

Eigenartige Entscheidung

Von der Politik wurde die Entscheidung unterschiedlich aufgenommen.

„Ich halte den Schiedsspruch für eigenartig, da er lediglich die Einschätzung der Kommune

über den fremdenverkehrsmäßigen Gewinn des Hafens beanstandet. Die übrigen fünf Klagepunkte wurden abgewiesen“, kommentiert Philip Tietje (Venstre), Vorsitzender des Wachstumsausschusses, die Entscheidung der Schiedsstelle.

„Für die Kommune gibt es jetzt drei Möglichkeiten: Erstens können wir vor Gericht gehen, zweitens können wir einen neuen Bebauungsplan ausarbeiten, und drittens können wir das Urteil akzeptieren und den Jollenhafen abreißen lassen. Aber ich muss mich erst mit der Verwaltung beraten, was sie vorschlägt, bevor ich Näheres sagen kann. Jedenfalls stimmt mich die Entscheidung nachdenklich, da sie meiner Meinung nach eigentlich einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellt. Die Kommune hat einen großen Zeitaufwand betrieben, um die richtige Entscheidung zu treffen.“ 

Jollenhafen soll verschwinden

Erik Uldall Hansen, Sozialdemokrat und Vizevorsitzender des Wachstumsausschusses, bewertet die neue Situation anders: „Der Jollenhafen hat keine Grundlage mehr, aber er existiert, und das ist nicht gut. Er ist eine große Belastung für die Gemeinschaft in Loddenhoi; die Stimmung unter den Sommerhausbesitzern ist in zwei feindliche Lager geteilt, und ein Mitglied der Jollengilde hat sich dazu gezwungen gefühlt, sein Ferienhaus zu verkaufen.“

„Was soll deiner Meinung nach jetzt mit dem Hafen geschehen?

„Er soll verschwinden, weil er einen Riesenverlust für die Kommune darstellt“, erläutert Uldall Hansen. „Eine Stadtratsmehrheit hat damals die Entscheidung durchgeboxt, und dabei ist nichts Gutes herausgekommen. Bevor der Fall ganz abgeschlossen werden kann, werden noch immense finanzielle Kosten auf die Kommune zukommen. Wir Sozialdemokraten hatten bereits in der Planungsphase andere Lösungsmodelle vorgeschlagen, und die werden wir jetzt wieder präsentieren, damit wir dieses Kapitel schließen können – hoffentlich!“

Kommunale Planung kontrollieren

„Empfindest du das Engagement der Schiedsstelle als einen Eingriff in die kommunale Selbstständigkeit?

„Nein, ihre Aufgabe besteht darin zu kontrollieren, ob auf kommunaler Ebene korrekt geplant wird“, sagt Uldall Hansen abschließend.

KDI: Stellungnahme am Montag

„Der Nordschleswiger“ bat die Küstenbehörde um eine Stellungnahme zum Schiedsspruch und ob dieser Einfluss auf die laufende erneute Sachbearbeitung des ursprünglichen Bauantrags haben wird. Abteilungsleiter Hans Erik Cutoi-Toft antwortete schriftlich, dass eine Bewertung am kommenden Montag vorliegen wird.

Endgültiger Schiedsspruch

Der Spruch der Schiedsstelle wurde von einer Mehrheit von acht der insgesamt elf Ratsmitgliedern getroffen. Diese bemängelte die kommunale Planung und Begründung für die vorgebrachten Argumente, die zu einer Genehmigung des Bebauungsplanes geführt hatten. „Die Kommune hat keine Rücksicht darauf genommen, dass die Anlage nicht in Verbindung mit einer bestehenden Bebauung liegt und dass sich in unmittelbarer Nähe bereits eine Hafenanlage (Barsø Landing, Anm. d. Red.) befindet. Der Hinweis, dass sowohl ein Sommerhausgebiet als auch ein Campingplatz (in Loddenhoi) in der Nähe liegen, genügt nicht, um den Bau einer Hafenanlage zu begründen“, lautet die Zusammenfassung der Mehrheitsentscheidung.

Der Schiedsspruch ist endgültig und kann nicht vor einer höheren Verwaltungsinstanz eingeklagt werden. Gegen die Entscheidung kann allerdings innerhalb von sechs Monaten Einspruch vor Gericht erhoben werden.

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