Einreise aus Dänemark

Schleswig-Holstein bestätigt neue Einreiseregln

Schleswig-Holstein bestätigt neue Einreiseregln

Schleswig-Holstein bestätigt neue Einreiseregln

Kiel
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Die Landesverordnung wird durch die Bundesverordnung ersetzt. Foto: Pixabay

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Grenzpendler müssen bei Einreise aus Dänemark nach Deutschland keinen Testnachweis mehr vorlegen.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Die Verordnung tritt am 13. Mai 2021 in Kraft, das geht aus einer Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein hervor.

Die dort geregelten Einreisebestimmungen inklusive Quarantäne- und Testpflichten sowie Ausnahmeregelungen entfalten auch in Schleswig-Holstein unmittelbare Wirkung und ersetzen damit die bisher gültige Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

1. Anmeldepflicht

  • Bereits bevor Sie einreisen, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung durchführen, wenn Sie sich innerhalb der zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an.

2. Absonderungspflicht

  • Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne).
  • Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird.
  • Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021.

3. Testnachweispflicht

  • Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Sie außerdem bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind.

Landesverordnung wird durch Bundesverordnung ersetzt

Die Bestimmungen der Quarantäneverordnung des Landes finden deshalb keine Anwendung mehr. Die Landesverordnung wird mit Inkrafttreten der Bundesverordnung aufgehoben.

Ebenfalls wird am Donnerstag der Erlass „Erlass von Allgemeinverfügungen für die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger“ zu zusätzlichen Maßnahmen (Testerfordernisse) für den Grenzverkehr zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark aufgehoben.

Kein Testnachweis für Grenzpendler

Grenzpendler/Grenzgänger müssen daher bei Einreise aus Dänemark nach Deutschland über keinen Testnachweis mehr verfügen – zumindest so lange Dänemark nicht Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet ist. Damit reagiert das Land Schleswig-Holstein auch auf die Aufhebung der Einreisebeschränkungen für Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner nach Dänemark.

Bestimmungen zur Absonderung nach Einreise („Einreisequarantäne“) werden fortan bundeseinheitlich als zwingend vorrangiges Bundesrecht vorgegeben:

1.     Festsetzung allgemeiner bundeseinheitlicher Vorgaben zu Absonderungspflichten für Einreisende nach Aufenthalt in einem Risikogebiet;

2.     Die Einführung von Erleichterungen und Ausnahmen für Geimpfte und Genesene im Kontext der Einreisebestimmungen;

3.     Regelungen zum Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.

Dänemark wird von Deutschland zurzeit als Risikogebiet eingestuft (Stand 12. Mai).

Die Regelungen im Einzelnen können hier nachgelesen werden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

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