Corona-Maßnahmen

Einreise aus SH: Diese Zahl gilt es zu beobachten

Einreise aus SH: Diese Zahl gilt es zu beobachten

Einreise aus SH: Diese Zahl gilt es zu beobachten

Nordschleswig/Schleswig-Holstein/Kopenhagen
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Ab Donnerstag können neue Regeln für die Ein- und Ausreise nach Schleswig-Holstein gelten. Foto: Liselotte Sabroe/Ritzau Scanpix

Sollte der wöchentliche Inzidenzwert in Schleswig-Holstein am Donnerstag bei 36,4 liegen, dann ist die Einreise nach Dänemark nur noch mit einem negativen Corona-Test oder einem triftigen Grund möglich. Die dänischen Behörden werden dann auch von Reisen nach Schleswig-Holstein abraten.

Wenn die dänischen Behörden am Donnerstag neue Reiseempfehlungen aussprechen, dann können auch für die Ein- und Ausreise nach Schleswig-Holstein neue Regeln gelten.

Bereits am Wochenende hat das Bundesland die entscheidende Marke von 30 bei der sogenannten Inzidenz übersprungen. Das alleine ist jedoch noch nicht ausreichend, um den Status von Schleswig-Holstein von „offen“ zu „Quarantäneland“ zu ändern. Erst wenn zwei Wochen lang im Schnitt mindestens 30 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gezählt werden, ändert sich der Status.

Nach Berechnungen des „Nordschlewigers“ würde Schleswig-Holstein diesen Grenzwert erreichen, wenn der Inzidenzwert am Donnerstag bei 36,4 Prozent liegt. Laut Robert Koch-Institut liegt der Wert am Montag bei 36,3. Er ist in den vergangenen zwei Wochen stetig gestiegen.

Liegt der Wert am Donnerstag bei 36,4, dann wird das dänische Außenministerium von allen nicht-notwendigen Reisen nach Schleswig-Holstein abraten. Diese Reiseempfehlung gilt dann mit sofortiger Wirkung.

 

So haben wir gerechnet:

Die Ermittlung des Wertes von 36,4 durch den „Nordschleswiger“ baut auf der Rechenmethode des Serum Instituts auf. Der Grenzwert wird überschritten, wenn es zwei Wochen in Folge im Schnitt 30 oder mehr Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 gegeben hat.

Am vergangenen Donnerstag lag dieser wöchentliche Inzidenzwert bei 23,6. Wenn er kommenden Donnerstag bei 36,4 liegt, ergibt sich daraus folgende Berechnung:
23,6 + 36,5 = 60. Dividiert man durch zwei, erhält man den wöchentlichen Durchschnitt von 30.

Für Reisen von Schleswig-Holstein aus bedeutet das dann, dass man entweder einen triftigen Grund oder einen negativen Corona-Test nachweisen muss. Der Test darf maximal 72 Stunden alt sein. Die Einreiseregeln gelten üblicherweise ab dem darauffolgenden Sonnabend.

Als triftiger Grund zählt unter anderem eine Arbeit, Besuch bei nahen Verwandten oder Dienstreisen. Grenzpendler können ebenfalls weiterhin über die Grenze, müssen jedoch eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorweisen können.

 

Triftige Gründe

Eine Einreise nach Dänemark ist möglich, wenn man Arbeit in Dänemark hat oder Selbstständiger ist, der seine Arbeit in Dänemark ausübt. Mit einer gültigen Arbeitserlaubnis ist eine Einreise ebenfalls möglich. Dies gilt auch, wenn diese bisher noch nicht genutzt wurde und der Zweck der Einreise die Arbeitsaufnahme ist.

Als Nachweis muss ein gültiger Arbeitsvertrag mit Arbeitsplatz in Dänemark, ergänzt um die letzte Lohnabrechnung, mitgeführt werden. Sofern eine Arbeitserlaubnis vorliegt, sollte diese zusammen mit einem gültigen Arbeitsvertrag vorgezeigt werden. Selbstständige benötigen einen Nachweis über die Registrierung ihrer Firma. Außerdem müssen Kontaktinformationen zu einer relevanten Kontaktperson in Verbindung mit der Arbeit in Dänemark, die das Arbeitsverhältnis bestätigen kann, vorgezeigt werden.

Freiwillige Arbeit wird nicht als triftiger Grund für eine Einreise nach Dänemark eingestuft.

Geschäftliche Treffen

Eine Einreise nach Dänemark zur Teilnahme an einem Geschäftstreffen ist möglich. Zu diesem Zweck muss ein Nachweis über das Arbeitsverhältnis sowie über Zeit und Ort für das Treffen vorgelegt werden, beispielsweise in Form einer E-Mail. Außerdem müssen Kontaktinformationen zu einer relevanten Kontaktperson in Verbindung mit der Arbeit in Dänemark, die das Arbeitsverhältnis bestätigen kann, vorgezeigt werden.

Weitere triftige Gründe

Weitere Gründe für eine Einreise nach Dänemark können der Besuch des Partners oder eines nahen Verwandten sein. Besitzt man ein eigenes Sommerhaus in Dänemark, darf man dieses besuchen. Ein Campingwagen zählt nicht als triftiger Grund. Dänische Staatsbürger und Menschen mit Wohnsitz in Dänemark können weiterhin frei ins eigene Land einreisen.

Als nahe Verwandte gelten, Eltern, Stiefeltern, Geschwister, Stiefgeschwister, Großeltern, Stiefgroßeltern, Kinder, Stiefkinder, Enkel oder Stiefenkel.

Einreiseverweigerung dennoch möglich

Nichtdänische Staatsbürger, die nach Dänemark einreisen möchten, werden an der Grenze abgewiesen, sofern sie deutliche Krankheitssymptome aufweisen, wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Ähnliches. Dies gilt sowohl für Personen aus Ländern, die als „offen“ (gelb) als auch als „nicht offen“ (orange) eingestuft sind.

Relevante Dokumentation

Zum Nachweis seines Wohnsitzes sollte neben dem Reisepass oder Personalausweis auch eine relevante offizielle Dokumentation mitgeführt werden, aus der die Adresse einschließlich der Landesangabe hervorgeht.

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise einen Reisepass oder Personalausweis. Personen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb des Schengen- und EU-/EWS-Raumes benötigen neben einem Reisepass gegebenenfalls auch eine Aufenthaltsgenehmigung.

Dänische Bürger und Personen mit festem Wohnsitz in Dänemark können jederzeit in das eigene Land einreisen.

Bereits vergangenen Donnerstag wurde die Bundesrepublik Deutschland außer Schleswig-Holstein als Quarantäneland eingestuft. Da für Schleswig-Holstein eine besondere Regelung für Grenzregionen gilt, darf man mit selbst nach einer eventuellen Schließung mit einem negativen Corona-Test einreisen. Diese Regelung gilt nicht für das übrige Bundesgebiet.

An der Grenze sind die Stichprobenkontrollen bei der Einreise nach Dänemark bereits verstärkt worden. Es gibt nach Informationen der Reichspolizei aktuell keine Pläne Grenzübergänge zu schließen.

 

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