Coronavirus

Corona: Einreisen nach Deutschland

Corona: Einreisen nach Deutschland

Corona: Einreisen nach Deutschland

Nordschleswig/Kopenhagen
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Der Grenzübergang in Krusau/Kruså Foto: Karin Riggelsen

Was es zu berücksichtigen gilt, wenn man von Dänemark nach Deutschland reisen möchte.

Der Artikel ist zuletzt 9. November aktualisiert

Das dänische Außenministerium warnt vor Reisen nach Deutschland, nachdem auch dort die Zahl der Coronainfektionen massiv gestiegen sind. Die Warnung gilt seit Donnerstag, 22. Oktober, 16 Uhr. Seit Donnerstag, 29. Oktober gilt diese Warnung auch für Schleswig-Holstein.

Es ist somit nicht verboten, einzureisen, die Behörden raten jedoch dringend davon ab. Auch wird empfohlen, dass man sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben soll, falls man ohne triftigen Grund nach Deutschland einreist. Dies gilt nicht für Grenzpendler.

Deutschland erklärt Dänemark zum Risikogebiet

Seit dem 8. November definieren die deutschen Behörden Dänemark als Risikogebiet. Das bedeutet, dass man sich nach einer Einreise ohne triftigen Grund zehn Tage in Quarantäne begeben und auf der Seite einreiseanmeldung.de registrieren muss.

Ausgenommen von dieser Regel sind Grenzpendler. Doch auch kurze Besuche über die Grenze sind weiterhin von den Behörden in Schleswig-Holstein ohne Einschränkungen gestattet. In der Verordnung des Landes erlassen am 6. November wird der kleine Grenzverkehr von den Einreisebestimmungen ausgenommen.

„Von der Absonderungspflicht ausgenommen sind Personen, die die Grenze im Rahmen des sogenannten kleinen Grenzverkehrs überschreiten. Diesen Personen ist es gestattet, für weniger als 24 Stunden entweder von Deutschland in einen angrenzenden Staat zu reisen oder von einem angrenzenden Staat nach Deutschland einzureisen“, heißt es in der Verordnung.

Tägliche Besorgungen und Arztbesuche erlaubt

Ausschlaggebend sei dabei, dass ein „regionaler Bezug“ besteht.

„Ein regionaler Bezug kann insbesondere dann angenommen werden, wenn ein einheitlicher Lebensraum besteht, der dadurch geprägt ist, dass die in diesem Bereich lebenden Personen täglich die Grenze überschreiten, dies kann z.B. beruflich bedingt sein, gilt aber auch für alle täglichen Besorgungen oder für Arztbesuche“, heißt es weiter in der Verordnung.

Besuche nicht länger als 72 Stunden

Bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden in Schleswig-Holstein gilt eine Ausnahme der Qurarantänepflicht für „Personen, die einreisen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts“, heißt es in der Verordnung.

Abstands- und Hygieneregeln einhalten

Des Weiteren zählen die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu den Empfehlungen, die es besonders zu berücksichtigen gilt.

App „Rejseklar“

Außerdem können sich Reisende auf die sogenannte „Danskerliste“ eintragen. Dies ermöglicht es dem dänischen Außenministerium, der reisenden Person wichtige Informationen zu Verhaltensempfehlungen zu übermitteln. Um sich auf der Liste zu registrieren, muss die App „Rejseklar“ in einem der App-Stores heruntergeladen werden.

Rückkehr nach Dänemark

Nach der Rückkehr aus Deutschland nach Dänemark rät das dänische Außenministerium allen Reisenden mit Nachdruck dazu, den Richtlinien der Gesundheitsbehörden für eine Eigenisolation für 14 Tage Folge zu leisten.

Außerdem empfiehlt das dänische Außenministerium, sich nach der Rückkehr nach Dänemark auf Covid-19 testen zu lassen.

Reiseempfehlungen sind Richtlinien

Die Reiseempfehlungen sind Richtlinien. Damit ist es jedem Einzelnen überlassen, inwieweit man diese befolgen möchte.

Die Reisehinweise des dänischen Außenministeriums werden laufend aktualisiert in Abhängigkeit von der Infektionsentwicklung und den Einreisebeschränkungen. Das Außenministerium aktualisiert seine Reisehinweise immer donnerstags um 16 Uhr.

Für EU- und Schengen-Länder sowie für Großbritannien basieren die Reisehinweise des dänischen Außenministeriums auf der Kategorisierung des Staatlichen Serum Instituts der betreffenden Länder als „offen“ oder „Quarantäneländer“.

Die Kategorisierung beruht auf objektiven Kriterien, die ihren Ausgangspunkt in der aktuellen Covid-19-Situation in den betreffenden Ländern nimmt.

Quellen: coronasmitte.dk, Statens Serum Institut, Dänisches Außenministerium

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