Coronavirus

Deutschland stuft Dänemark als Hochrisikogebiet ein

Deutschland stuft Dänemark als Hochrisikogebiet ein

Deutschland stuft Dänemark als Hochrisikogebiet ein

Kerrin Jens / Walter Turnowsky
Berlin
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Die Einreise nach Deutschland wird ab dem Wochenende für einige beschwerlicher. Foto: Christian Wiediger/Unsplash

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Aufgrund der steigenden Omikron-Fälle hat Deutschland sich dazu entschieden, Dänemark als Hochrisikogebiet zu kategorisieren. Das teilte das Robert Koch Institut am Freitag mit. Ausnahmen von einer Quarantäne-Pflicht gibt es für Grenzpendler und den kleinen Grenzverkehr.

Das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesinnenministerium stufen Dänemark als Hochrisikogebiet ein. Das hat das Robert Koch Institut (RKI) am Freitag auf seiner Internetseite bekannt gegeben.

Die neue Kategorisierung bedeutet, dass Menschen aus Dänemark, die ihre Familien in Deutschland besuchen wollen und Gäste, die über die Feiertage ein Ferienhaus in Dänemark gebucht haben, ein paar Dinge beachten müssen.

Reisenden von Dänemark nach Deutschland  müssen sich ab Sonntag, 19. Dezember 0.00 Uhr, unter einreiseanmeldung.de vor der Einreise nach Deutschland anmelden und gegebenenfalls einen negativen Test, eine Impfung oder Genesung nachweisen.

Personen, die weder geimpft oder genesen sind, müssen sich nach der Einreise für 10 Tage in Quarantäne begeben.

Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind laut der deutschen Verordnung zur Einreise Grenzpendler auf beiden Seiten der Grenze. Das gilt auch für Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Dänemark aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.

Laut RKI müssen Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem Hochrisikogebiet) aufgehalten haben, bestimmte Regeln beachten:
 

  • Anmeldepflicht: Reisende nach Voraufenthalt in einem Risikogebiet sind verpflichtet die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Neue Risikogebiete erscheinen jeweils am Tag des Inkrafttretens um 0:00 Uhr in der digitalen Einreiseanmeldung. Die Bestätigung wird durch den Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung kontrolliert.
  • Spezielle Nachweispflicht:
    • Reisende nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet müssen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweise mit sich führen und im Falle der Inanspruchnahme eines Beförderers diesem den Nachweis zum Zwecke der Beförderung vorlegen. Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet ist ausschließlich ein Testnachweis möglich.
    • Die Nachweise müssen über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de hochgeladen werden. Reisende sollten dafür den individuellen Link auf der Anmeldebestätigung (PDF-Dokument) nutzen.
  • Quarantänepflicht: Personen, die sich in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). 
  • Beendigung der Quarantäne: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung übermittelt wird. Für den Upload der Nachweise sollte der individuellen Link auf der Anmeldebestätigung (PDF-Dokument) genutzt werden. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Nach Voraufenthalt in Hochrisikogebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden („Freitestung“ ab Tag fünf nach Einreise möglich). Geimpfte und Genesene können die Quarantäne ab dem Zeitpunkt beenden, an dem der Impf- oder Genesenennachweis über das Einreiseprotal übermittelt wird. Erfolgt die Übermittlung vor Einreise (wird dringende empfohlen), muss die Quarantäne nicht angetreten werden.

Im dritten und vierten Absatz wurden am 20. Dezember um 12.21 redaktionelle Änderungen vorgenommen. Der zweite Absatz des Artikels wurde am 19.12. um 23.54 überarbeitet.

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Cornelius von Tiedemann
Cornelius von Tiedemann Stellv. Chefredakteur
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