Stadtentwicklung

Entscheidung: Kein Grund zur Klage

Entscheidung: Kein Grund zur Klage

Entscheidung: Kein Grund zur Klage

Hadersleben/Haderslev
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Der Planklagerat hat gesprochen: Der Flächennutzungsplan der Kommune Hadersleben ist rechtens. Foto: Ute Levisen

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Der Planklagerat hat entschieden: Es gibt keinen Grund zur Klage. Das ist die Quintessenz der Botschaft, mit welcher der Klagerat grünes Licht für die hochfliegenden Baupläne am Haderslebener Hafen gibt. Der Vereinsvorsitzende von „By & Land Haderslev“ versteht die Welt nicht mehr.

Groß war der Jubel im Verein „By & Land Haderslev“ zu Jahresbeginn: Der Planklagerat hatte damals entschieden, sich der Klage des Vereins anzunehmen, der sich die Bewahrung des Kultur- und Naturerbes auf die Fahnen geschrieben hat.

Der Verein hatte gegen die Pläne für ein Hochhaus am Hafen interveniert und dies unter anderem damit begründet, dass das Bauvorhaben – ohne ersichtlichen Grund – wesentlich von der Planungsgrundlage für das Hafengebiet abweiche.

Dem Jubel folgt die Ernüchterung

Nach dem Jubel folgte vor 14 Tagen die Ernüchterung: Die Klageinstanz hatte dem Vereinsvorsitzenden Helge C. Jacobsen ihre Entscheidung in diesem Fall mitgeteilt. Der Flächennutzungsplan für die Bebauungspläne, 15 Meter von der Waterkant, die ein Hochhaus mit einer Höhe von bis zu 55 Metern umfassen, sei in Ordnung. Es gebe somit keinen Grund zur Klage.
Im Klartext: Der im Vorjahr politisch verabschiedete Flächennutzungsplan gilt – der Bauherr darf weiterbauen.

Der Vorsitzende von „By & Land Haderslev“, Helge C. Jacobsen, reagiert enttäuscht auf die Entscheidung. (Archivfoto) Foto: Ute Levisen

Solo-Entscheidung

Der Vereinsvorsitzende versteht angesichts dessen die Welt nicht mehr: „Es ist eine rein juristische Entscheidung. Wir sind enttäuscht und können die Entscheidung nicht nachvollziehen“, sagt Helge C. Jacobsen.
Er wundert sich nicht zuletzt darüber, dass es sich um eine Entscheidung des Vorsitzenden von „Planklagenævnet“ handelt – und nicht, wie zunächst angekündigt, um eine Entscheidung aller Mitglieder des Rates, in dem Fachleute verschiedener Branchen repräsentiert sind. 

Rein juristische Begründung

Bei einer Entscheidung des Vorsitzenden erfolge die Bearbeitung des Falles durch Sachbearbeiter, die ihre Empfehlung dem Ratsvorsitzenden mitteilen, erläutert Jacobsen.
Die Sachbearbeiter kamen in diesem Fall zu dem Schluss, dass die Kommune die Abweichungen bei der Bauhöhe sowie die Beeinflussung der geplanten Bauwerke auf ihre Umgebung hinreichend begründet hätte und die beklagten Abweichungen somit mit der Planungs- und Baugesetzgebung harmonierten.
 

Die in den Bauplänen enthaltenen Abweichungen von der Planungsgrundlage werden zwar einen Einfluss auf die Umgebung haben, doch die Kommune hat dies nach Auffassung des Klagegremiums hinreichend begründet. Foto: Ute Levisen

Neue Impulse für öffentliche Debatte

„Eine Erklärung für dieses Vorgehen haben wir nicht erhalten – und die bekommt man auch nicht“, so Jacobsen.
 Er freue sich ungeachtet der Niederlage darüber, dass die Klage des Vereins der öffentlichen Diskussion über die in weiten Teilen der Bevölkerung umstrittenen Baupläne neue Impulse gegeben hat.
Es bleibe die Hoffnung, dass der Bauherr, ein Konsortium, seine Pläne entsprechend anpasse: „Ich glaube zwar nicht daran, aber die Hoffnung bleibt.“

 

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