Deutsche Minderheit
Ausgebootet vom Gesetz: Keine Törns für deutsche Schule
Ausgebootet vom Gesetz: Keine Törns für deutsche Schule
Ausgebootet vom Gesetz: Keine Törns für deutsche Schule
![](/sites/default/files/styles/article_image_1200x450_/public/media/image/230c189a364614dd350a5cd715ccca89.jpg?itok=A9HhJazz)
In den Kassen der Betreiber der beiden Touristenboote „Dorothea“ und „Helene“ herrscht coronabedingte Ebbe. Nun hoffen sie auf Hilfe vom Kommunalparlament. Die Politiker signalisieren Hilfsbereitschaft und wollen Bootsfahrten für Schüler buchen. Kinder deutscher Einrichtungen müssen an Land bleiben. So will es das Gesetz.
Die Betreiber der beiden Touristenboote in Hadersleben, das Dammboot „Dorothea“ und das Fördeschiff „Helene“, müssen sich weiter in Geduld üben: Die Entscheidung über eine kommunale Förderung ist vertagt worden.
Ebbe in den Kassen
Wegen der Corona-Pandemie herrscht Flaute in den Kassen. Die Bootsbetreiber haben sich daher Hilfe suchend an das Kommunalparlament der Domstadtkommune gewandt. Dessen Politiker haben grundsätzlich ihre Hilfsbereitschaft signalisiert.
Die Betreiber bitten um eine kommunale Unterschussgarantie und haben der Kommune zugleich den Vorschlag unterbreitet, ihren Goodwill in Form von Ticketbuchungen zu zeigen – beispielsweise zugunsten von Kindern und Jugendlichen an den Schulen.
Weitere Zielgruppen
Dabei soll es nicht bleiben. Die Politiker haben daher die Verwaltung gebeten, gesetzeskonforme Vorschläge für weitere Zielgruppen zu machen, die für kommunal geförderte Fahrten mit den Touristenbooten infrage kommen.
Eine entsprechende juristische Einschätzung hatte die Verwaltung nach der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses nachgereicht.
![](/sites/default/files/styles/content/public/media/image/cbff67eeae558e3c6a71e8f288e327cd.jpg?itok=yvuH68ET)
Privatschüler nicht mit an Bord
Diese verheißt – zumindest für private und Freischulen und damit für deutsche Einrichtungen – nichts Gutes: Ihre Schüler werden nicht in den Genuss kommunal subventionierter Törns auf Förde und Damm kommen.
Laut der juristischen Interpretation der Gesetzeslage seitens der Verwaltung darf die Kommune Aktivitäten für diese Schulen entsprechend Paragraf 23 des Freischulgesetzes nicht bezuschussen. Dieser Paragraf steckt den Rahmen für kommunale Zuschussmöglichkeiten für private Schulen ab. Bootsfahrten beispielsweise, gehören nach Einschätzung der Verwaltung nicht dazu.
Der Ausschuss ist willig – der Gesetzgeber nicht
Svend Brandt von der Einheitsliste ist als Mitglied des Finanzausschusses mit der Thematik vertraut: In den vergangenen zwei, drei Jahren sei diese Problematik immer wieder aufgetaucht, wie er sagt. Vornehmlich im Ausschuss für Kinder und Familie. Dieser sei zwar durchaus gewillt, auch Kinder und Jugendliche privater Einrichtungen „mit ins Boot“ zu nehmen: „Doch hier ist nicht der gute Wille, sondern das Gesetz das Hindernis.“
![](/sites/default/files/styles/content/public/media/image/f9a14a0420c2707c791566bcf759171e.jpg?itok=PwqUjk3k)
SP-Politiker frustriert
Entsprechend groß ist die Frustration bei Carsten Leth Schmidt von der Schleswigschen Partei (SP).
Der Abgeordnete der Partei der deutschen Minderheit im Haderslebener Kommunalparlament ist seinerseits nicht gewillt, die Hände in den Schoß zu legen: „Es kommt letztlich darauf an, wie Ausgaben für diese Aktivitäten verbucht werden – und auf welcher Art von Konto“, so Leth. Er hat die Angelegenheit an den Deutschen Schul- und Sprachverein für Nordschleswig weitergeleitet, der für die Bildungseinrichtungen der Minderheit zuständig ist.
Gute Zusammenarbeit auf dem Prüfstand
Gern sähe Leth, dass auch private und Freischulen von der kommunalen Förderung profitieren – zumal die Eltern dieser Kinder und Jugendlichen ebenfalls Steuerzahler seien: Die Gesetzeslage aber widerspreche dem Ansinnen der Kooperation „Det gode samarbejde“ zwischen privaten und öffentlichen Schulen, kritisiert Leth: „Hier könnte man den Worten Taten folgen lassen und alle mit ins Boot nehmen.“
Sonderstellung der deutschen Schule
Das ist das eine. Auf Unverständnis stößt bei dem Politiker, dass auch die deutsche Schule außen vor bleibt: „Die Deutsche Schule Hadersleben ist zwar rein rechtlich eine Privatschule. Sie fungiert aber als öffentliche Schule und nimmt als Einrichtung der deutschen Minderheit eine Sonderstellung ein“, wie der SP-Politiker betont.
Ein Fall für den Kontaktausschuss
Er hat die Hoffnung nicht aufgegeben, dass auch deren Schüler mit an Bord dürfen, wenn die Steuerleute von „Dorothea“ und „Helene“ – mit kommunalem Rückenwind – erneut die Anker lichten dürfen: „Falls nicht, wäre das ein durchaus prinzipieller Fall für den Kontaktausschuss der deutschen Minderheit.“