Stadtplanung

Hochhausplan ein Fall für den Klagerat

Hochhausplan ein Fall für den Klagerat

Hochhausplan ein Fall für den Klagerat

Hadersleben/Haderslev
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An den Plänen für ein Hochhaus am Hafen scheiden sich die Geister. Foto: Ute Levisen

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Die umstrittenen Pläne für ein Hochhaus am Hafen von Hadersleben sind ein Fall für den Planungsklagerat. Das elfköpfige Gremium wird sich in den kommenden Monaten mit den Bauplänen befassen. Unterdessen läuft die Planung vor Ort weiter. Dies aber ist nicht ohne Risiko.

In der öffentlichen Diskussion über die Pläne für ein Hochhaus am Haderslebener Hafen wird das nächste Kapitel aufgeschlagen.
Die Denkmalschützer des Vereins „By & Land Haderslev“ hatten im Januar gemeinsam mit dem Landesverband „Landsforeningen for Bygnings- og Landskabskultur“ bei der Klageinstanz „Planklagenævnet“ gegen das Bauvorhaben an der Haderslebener Waterkant Einspruch erhoben. Sie forderten, dass Bauherren und Kommune begründen, warum sie mit diesen Plänen derart markant von der Gestaltung und Höhe der umgebenden Bauwerke abweichen.

Eine gute Erklärung

Der Verein hat sich die Bewahrung des Kultur- und Landschaftserbes auf die Fahnen geschrieben und argumentiert damit, dass das inzwischen politisch verabschiedete Bauvorhaben nicht in Übereinstimmung mit dem Planungsgesetz ist, gerade weil es eine Begründung für eine derart umfängliche bauliche Abweichung an der Küste vermissen lässt.

 

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung hatte es viele Proteste gegen das geplante Hochhaus gegeben, auch von Fachleuten. Zu den Gegnern zählt auch der Verein zum Schutz des Kulturerbes mit dem Vorsitzenden Helge C. Jacobsen an der Spitze. Foto: Ute Levisen

Zwölf Monate

Der Vereinsvorsitzende Helge C. Jacobsen rechnet damit, dass das elfköpfige Klagegremium in Abhängigkeit von der Komplexität des Falles binnen zwölf Monaten zu einer Entscheidung kommen wird.

Keine aufschiebende Wirkung

In der Zwischenzeit laufen die Planungen für das Hochhaus weiter, denn das Klageverfahren habe keine aufschiebende Wirkung, betont Jacobsen: „Doch für die Bauherren ist die weitere Planung nicht ohne Risiko. Sollte der Rat unserer Klage stattgeben, muss das Bauvorhaben angepasst werden. Also ich würde mich nicht trauen, einfach weiterzubauen“, sagt der Vereinsvorsitzende.

Der Klagerat

„Planklagenævnet“ besteht aus elf Mitgliedern, unter anderem Juristen und Sachverständigen sowie Mitgliedern des dänischen Parlaments, des Folketings.

 

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