VUC Syd-Untersuchung
Keine persönliche Haftung: Aus Mangel an Beweisen
Keine persönliche Haftung: Aus Mangel an Beweisen
Keine persönliche Haftung: Aus Mangel an Beweisen
Es gibt keine Beweise dafür, dass sich die frühere Leitung des VUC Syd aufgrund ihres Agierens beim Bau der FlowFactory einer Pflichtverletzung schuldig gemacht hat – und somit persönlich haftbar gemacht werden kann: Nicht etwa, weil dort alles mit rechten Dingen zugegangen ist, sondern weil die ehemalige VUC-Führung eigenen Regeln folgte.
Der Kammeradvokat des dänischen Unterrichtsministeriums hat soeben seinen 77 Seiten umfassenden Bericht zum VUC Syd vorgelegt. Darin hat der Anwalt, der als Kammeradvokat den dänischen Staat in zivilrechtlichen Fragen berät, beleuchtet, inwiefern die frühere Leitung des VUC Syd für ihr Handeln vor allem in Verbindung mit dem Bau des VUC-Gebäudes FlowFactory am Haderslebener Hafen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
Heftige Kritik
Das Vorgehen der früheren Leitung sei in hohem Maße kritisierbar, so das Urteil des Kammeradvokaten. In seinem Bericht prangert der Jurist unter anderem Verstöße gegen die im Verwaltungsrecht verankerte Befangenheitsklausel durch den damaligen Vorsitzenden, Haderslebens Bürgermeister H. P. Geil (Venstre), und den früheren VUC-Direktor Hans Jørgen Hansen beim Grundstückserwerb sowie beim Bau von FlowFactory an.
Nicht nachvollziehbar
Darüber hinaus sei das VUC Syd seiner Dokumentationspflicht nicht oder nur in unzureichendem Maße nachgekommen, ebenfalls ein Verstoß gegen öffentliches Verwaltungsrecht.
Wichtige Entscheidungen in Verbindung mit dem Bau der FlowFactory im Jahr 2015 basieren auf Kurz-Notizen – Entscheidungsprozesse der Leitung mit Blick auf bauliche Investitionen und wiederholte Erhöhungen des Bauvolumens sind aufgrund der vorliegenden Dokumente für den staatlichen Rechtsbeistand nicht nachvollziehbar.
Kurz: Der früheren Leitung könnte in einem Schadensersatzprozess eine Pflichtverletzung zulasten des VUC Syd nicht eindeutig nachgewiesen werden. Zu dünn ist die Beweisdecke, weil wichtige Entscheidungsverfahren aufgrund fehlender oder mangelhafter Dokumentation für Außenstehende nicht mehr nachvollziehbar sind.
Begrenzter Zugriff auf VUC-Dokumente
Da der Kammeradvokat lediglich in begrenztem Umfang Zugang zu VUC-Archiven bzw. Mailkonten früherer Mitarbeiter hatte, mussten seine Juristen andere Datenbanken mittels Suchmaschinen durchforsten: 382.483 Dokumente sind auf diese Weise unter die Lupe genommen worden.
Ausbau trotz sinkender Schülerzahlen
Harsche Kritik äußert der Bericht am Vorstand und Ex-Direktor Hans Jørgen Hansen in Verbindung mit dem Bau von FlowFactory, die ein noch unerprobtes Unterrichtsangebot des VUC Syd, HF Flow, beherbergen sollte. Es war ein Bauprojekt, das sich „binnen kurzer Zeit“ wiederholt und „in wesentlichem Umfang“ verteuert hatte: von 12,5 Millionen Kronen, exklusive Mehrwertsteuer und Grundstückskosten, auf 33,7 Mio. Kronen. Vorstand und Direktion hätten die beträchtlichen Erweiterungen des Investitionsvolumens beschlossen, obwohl sich bereits zu diesem Zeitpunkt abgezeichnet hatte, dass das VUC Syd aufgrund sinkender Schülerzahlen mit Einsparungen rechnen musste.
Fragwürdige Entscheidungen
Es sei vor diesem Hintergrund fraglich, inwieweit Mitglieder der Leitung im Entscheidungsprozess andere Interessen wahrgenommen hätten als die der Bildungseinrichtung, so ein Fazit des Berichtes.
Gesetzwidrig
Regelrecht gesetzwidrig sei das Vorgehen des früheren VUC-Direktors Hans Jørgen Hansen gewesen. Dieser sei an der Vergabe des Auftrags an die Baufirma „Bo Michelsen A/S“ beteiligt gewesen, obwohl er privat eine Geschäftsbeziehung mit deren Direktor pflegte.
Als sich der Ex-Direktor schließlich für befangen erklärt hatte, ist dies nach Auffassung der Juristen nicht nur zu spät erfolgt, sondern auch im Widerspruch zum verwaltungsrechtlichen Regelwerk, dem auch das VUC Syd unterliegt: Hansen hatte die Verhandlungsbefugnisse kurzerhand an einen untergeordneten Mitarbeiter „delegiert“. Ebenfalls ein klarer Verstoß, urteilen die Experten, da diese Entscheidung Sache des Vorstands gewesen wäre.
Befangen
Ungeachtet des gesetzwidrigen Agierens seitens des Ex-Direktors gebe es in dem vorliegenden Datenmaterial indes keinen Beleg dafür, dass es mit Blick auf die Ausschreibung für die FlowFactory, die „Bo Michelsen A/S“ gewonnen hatte, zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei, wodurch dem VUC Syd ein finanzieller Schaden entstanden sein könnte, schlussfolgert der Kammeradvokat.
Kritik am Vorstandschef
Auch Bürgermeister Geil erntet Kritik: Als Vorstandschef habe er seine Befangenheit mit Blick auf den Grundstücksverkauf der Kommune an das VUC Syd nicht korrekt eingeschätzt.
Der Kammeradvokat stellt abschließend fest, dass sowohl der frühere Vorstandschef als auch der Ex-Direktor „in konkreten Fällen“ gegen die Befangenheitsvorschriften des Verwaltungsrechts verstoßen haben.