Gerichtsurteil

Vier Wochen U-Haft nach Schuss auf Polizisten

Vier Wochen U-Haft nach Schuss auf Polizisten

Vier Wochen U-Haft nach Schuss auf Polizisten

Sonderburg/Hadersleben
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Der 51-jährige Angeklagte wurde am Dienstagmorgen zu vier Wochen Untersuchungshaft verurteilt. Foto: Ute Levisen

Ein 51-jähriger Mann aus Hadersleben wurde am Dienstag dem Haftrichter in Sonderburg vorgeführt, weil er auf Polizeibeamte geschossen hatte. Ihn erwarten vier Wochen Untersuchungshaft in einer psychiatrischen Einrichtung.

Große Aufregung am Montagmorgen: Ein Mann aus Hadersleben hatte auf Polizisten geschossen, als diese ihn an seiner Wohnung in der Norderstraße aufsuchten. Die Beamten waren dem Verdacht nachgegangen, der 51-Jährige könnte im Besitz von Betäubungsmitteln sein.

Nach seiner Tat hatte sich der Verdächtige widerstandslos festnehmen lassen. Am Dienstagmorgen um 9 Uhr wurde er dem Haftrichter in Sonderburg vorgeführt.

Anklage wegen versuchten Totschlags

„Er ist wegen versuchten Totschlags angeklagt“, berichtet Staatsanwältin Gynna Sandberg dem „Nordschleswiger“. „Er bestritt jedoch die Anklage wegen versuchten Totschlags“, so Sandberg.

Ungeachtet dessen beschuldigte die Staatsanwaltschaft den Mann aber auch des rücksichtslosen Schusswaffengebrauchs. Letztere Anschuldigung akzeptiere der 51-Jährige, wie sein Anwalt gegenüber „JydskeVestkysten“ mitteilte.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Was genau der Mann zu seiner Verteidigung zu sagen hatte, ist nicht bekannt. „Der Fall hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, daher darf ich mich diesbezüglich nicht äußern“, begründete die Staatsanwältin ihr Schweigen.

Auf die Frage, weshalb die Sache hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde, erklärt sie: „Die Ermittlungen befinden sich noch im Anfangsstadium. Daher hielten wir diese Maßnahme für sinnvoll.“

Sandberg teilte jedoch mit, dass der Angeklagte zu vier Wochen Untersuchungshaft verurteilt worden ist.

Psychische Probleme

Wie später bekannt wurde, wird er die Untersuchungshaft in einer psychiatrischen Anstalt absitzen. Die Tochter des Angeklagten bestätigte gegenüber „JydskeVestkysten“, dass der 51-Jährige an Schizophrenie leidet. 

Der anfängliche Verdacht, dass der Mann in Besitz von Narkotika sei, scheint sich hingegen nicht bestätigt zu haben. Dies sei in der Anklageschrift jedenfalls nicht aufgegriffen worden, so „JydskeVestkysten“.

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