Gerichtsverfahren

Hobby-Landwirt darf keine Tiere mehr halten

Hobby-Landwirt darf keine Tiere mehr halten

Hobby-Landwirt darf keine Tiere mehr halten

„JydskeVestkysten“/Sara Wasmund
Sonderburg/Sønderborg
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Ein Fall von grober Tiervernachlässigung ist am Westlichen Landesgericht verhandelt worden. Foto: Sara Wasmund

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In einem Berufungsverfahren ist die Strafe gegen einen 64-jährigen Mann aus der Gravensteiner Gegend abgemildert worden.

Ein 64-jähriger Bürger aus der Gegend von Gravenstein (Gråsten) ist vom Westlichen Landesgericht in Sonderburg zu 20.000 Kronen Strafe verurteilt worden, weil er seine Tiere grob vernachlässigt hat. Das schreibt die Zeitung „JydskeVestkysten“. Außerdem hat das Gericht dem Hobby-Landwirt untersagt, in den nächsten drei Jahren Tiere zu halten. Auch seine Hundepension darf der Mann nicht weiterführen.

Betrieb im Oktober 2019 stillgelegt

Das Sonderburger Stadtgericht hatte dem Mann im Sommer ein Tierhaltungsverbot über zehn Jahre ausgesprochen. Das Berufungsverfahren milderte das Urteil nun ab. Auf den Weiden des Mannes waren Rinder verhungert, weitere stark abgemagerte Wiederkäuer und ein Pferd mussten vom Tierarzt eingeschläfert werden.

Die Polizei hatte den Betrieb des Mannes im Oktober 2019 nach vier Besuchen der Lebensmittelbehörde, der Polizei und von Tierärzten stillgelegt.

Neue Tiere angeschafft

Danach hatte sich der 64-Jährige neue Wiederkäuer und ein Pferd angeschafft. Das Pferd wurde wieder von der Polizei beschlagnahmt und eingeschläfert, den Rest der Tiere muss der Mann nun verkaufen. Die Tiere hätten es gut bei ihm gehabt, davon war der Mann im Gericht überzeugt.

Der Mann war bereits 2010 als Landwirt wegen grober Vernachlässigung seiner Tiere zu 30 Tagen Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt worden. Daran konnte sich der Angeklagte vor Gericht nicht erinnern, schreibt „JydskeVestkysten“.

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