Polizeieinsatz

Kontrolle in der Fußgängerzone

Kontrolle in der Fußgängerzone

Kontrolle in der Fußgängerzone

Sonderburg/Sønderborg
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Wer trotz Fahrverbots in der Innenstadt fährt, riskiert eine Strafe zwischen 700 und 1.000 Kronen. Foto: Sara Wasmund

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Immer wieder sausen Rollerfahrer und Radler mitten durch die Sonderburger Fußgängerzone. Die Polizei hat nun durchgegriffen und mehrere Strafen verteilt.

Radfahrer, E-Rollerfahrer oder Mofas: In der Sonderburger Fußgängerzone ist Durchgangsverkehr zum Ärger der Passanten nicht selten. Am Dienstag hat die Polizei auf der Perlegade empfindliche Strafen an all diejenigen verteilt, die den Bereich als Straße nutzen.

 

Zwischen 13.15 und 15.15 Uhr hat die Polizei vor Ort kontrolliert. Die Bediensteten zogen fünf Radfahrer, vier E-Roller, einen Mofafahrer und einen Lieferwagenfahrer aus dem nicht zugelassenen Verkehr.

 

Strafen zwischen 700 und 1.000 Kronen

Die Fahrenden erhielten empfindliche Strafen. Laut Polizeisprecher Chris Thorning Vesterdal liegt die Strafe für Rad- und Rollerfahren in der Fußgängerzone bei 700 Kronen. Mofafahren kostet 1.000 Kronen Strafe, und wer seinen Lieferwagen unzulässig in der Fußgängerzone parkt, zahlt ebenfalls 1.000 Kronen.

„Wir haben mehrmals von Problemen mit Fahrenden auf der Perlegade gehört. Mit den Kontrollen wollen wir daran erinnern, dass man in einer Fußgängerzone tagsüber nicht fahren darf“, so Chris Thorning Vesterdal.

Nachts darf man durch die Innenstadt radeln, tagsüber ist es verboten. Foto: Sara Wasmund
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