Folketingswahl 2022
Engelbrecht leitet Arbeit über Wählbarkeit der Parlamentarier
Engelbrecht leitet Arbeit über Wählbarkeit der Parlamentarier
Engelbrecht leitet Arbeit über Wählbarkeit
Diesen Artikel vorlesen lassen.
Der sozialdemokratische Abgeordnete aus Gravenstein ist Vorsitzender des Ausschusses zur Prüfung der Wahl geworden. Das Gremium hat sich in der vergangenen Legislaturperiode unter anderem mit dem Fall Inger Støjberg befasst, nachdem diese vom Reichsgericht verurteilt wurde.
Darf eine Person Mitglied des Folketings sein oder nicht? Das ist eine der Fragen, mit denen sich der Ausschuss befasst, von dem der sozialdemokratische Abgeordnete aus Gravenstein (Gråsten), Benny Engelbrecht, Vorsitzender geworden ist.
Der Ausschuss zur Prüfung der Wahl ist nicht unbedingt mit Arbeit überlastet – zum Glück, muss man sagen, befasst er sich doch mit der Rechtmäßigkeit von Wahlen.
Dafür sind die Entscheidungen, die er fällt, umso bedeutsamer, da er dem Folketing die Beschlussvorlagen dazu liefert, ob eine Parlamentarierin oder ein Parlamentarier vom Folketing ausgeschlossen werden soll. Diese Frage wurde in der vergangenen Legislaturperiode im Fall Inger Støjberg aktuell.
Støjbergs Rausschmiss
Die Grundlage für diese Arbeit bildet das Grundgesetz. In Artikel 30 heißt es: „Wählbar zum Folketing ist jeder, der das Wahlrecht für dieses hat, außer derjenige ist für eine Handlung bestraft, die ihn im allgemeinen Ansehen unwürdig macht, Mitglied des Folketings zu sein (Übersetzung des ‚Nordschleswigers‘).“
Inger Støjberg wurde vergangenen Dezember vom Reichsgericht zu 60 Tagen Haft verurteilt, weil sie in ihrer Zeit als Ausländer- und Integrationsministerin eine widerrechtliche Anordnung abgegeben hatte. Daraufhin kam eine breite Mehrheit des Ausschusses zur Prüfung der Wahl zu dem Ergebnis, dass sie ihr Mandat abgeben sollte. Das Folketing leistete bekanntlich dieser Vorlage Folge.
Støjberg kann bleiben
Bereits am ersten Arbeitstag musste sich der neu gebildete Ausschuss erneut mit dem Fall Støjberg befassen. Sechs Bürgerinnen und Bürger hatten sich dagegen ausgesprochen, dass sie weniger als ein Jahr nach ihrem Rausschmiss erneut Mitglied des Folketings sein kann. Engelbrecht teilte jedoch vom Rednerpult des Folketings aus mit, dass sämtliche 175 in Dänemark gewählten Mitglieder des Folketings den Anforderungen des Grundgesetzes entsprächen.
Es ist nämlich Praxis, dass Personen, die nach einem Ausschluss erneut gewählt werden, ihr Mandat behalten können. Man geht davon aus, dass die Wählerinnen und Wähler der Person trotz des Urteils ihre Stimme gegeben haben. Das Wählerurteil hat sozusagen die Würde der- oder desjenigen wiederhergestellt.
Wahl ist rechtens
Der Ausschuss berät jedoch nicht nur, ob die einzelnen gewählten Personen ihr Mandat annehmen können, sondern auch, ob es bei der Wahl insgesamt mit rechten Dingen zugegangen ist. Und hier kam er zu dem Ergebnis, dass das Wahlergebnis trotz einiger Schönheitsfehler anerkannt werden sollte.
Den gröbsten Patzer verortete der Ausschuss im Wahlkreis Nyborg, wo die Kandidatinnen und Kandidaten von elf Parteien auf dem Stimmzettel falsch gereiht waren. Das hat zwar formal keine Bedeutung, kann aber die Abgabe der persönlichen Stimmen beeinflussen.
Dennoch bezeichnete Engelbrecht den Fehler vom Rednerpult aus als „ernst“.
„Das Agieren des Wahlvorstandes bei der Ausformung des Stimmzettels war äußerst kritisierbar. Der Ausschuss fordert außerdem das Innen- und Wohnungsbauministerium dazu auf, weitere Schritte zu überlegen, um sicherzustellen, dass dieses sich nicht wiederholt“, so der Ausschussvorsitzende.
Außerdem fordert der Ausschuss das für die Wahlen zuständige Innenministerium dazu auf, die Prozedur bei den Briefstimmen einfacher und durchsichtiger zu gestalten.
Ein einiges Folketing stimmte zu, dass das Wahlergebnis rechtens ist.