Ausgleichsordnung
Kommune erwägt Klage gegen den Staat
Kommune erwägt Klage gegen den Staat
Kommune erwägt Klage gegen den Staat
20 Kommunen in Dänemark meinen, sie haben finanzielle Verluste durch die Ausgleichsordnung gehabt.
„Es lässt mich kalt, dass wir gezwungen sind, gegen den Staat anzugehen. Es ist nicht die Art, wie wir zusammenarbeiten wollen, aber in diesem Punkt war eine politische Absprache nicht möglich. Aber mit der Verjährungsfrist im Blick müssen wir handeln“, sagt Bürgermeister Erik Lauritzen (Sozialdemokraten) zur Überlegung, gegen den Staat zu klagen. Es geht um die mangelhafte Ausgleichsordnung.
Auf der Sitzung des Ökonomieausschusses am Mittwoch wird er diese Frage den Mitgliedern vorlegen. 17 Kommunen haben sich der Sammelklage angeschlossen. Sie meinen, dass eine mangelhafte Registrierung des Ausbildungsniveaus bedeutet hat, dass der Staat zu wenig ausgezahlt hat. „Es geht darum, Werte zu sichern, die rechtlich der Kommune Sonderburg gehören. Wir hätten natürlich am liebsten eine politische Lösung, aber die Landespolitiker konnten sich nicht einig werden. Um sicherzustellen, dass die Sache nicht verjährt, müssen wir klagen“, ergänzt Lauritzen zur Tatsache, dass die Klage für die Jahre vor 2017 zu spät kommt.
Ausbildungsniveau
Wenn die jährliche Ausgleichszahlung ansteht, werden Parameter wie das Ausbildungsniveau einbezogen. Danach hat ein ausgebildeter Ausländer den gleichen Zuschuss ausgelöst wie ein weniger gut ausgebildeter oder ungelernter. Das hat zu den finanziellen Verlusten geführt.
Mit der Klage beauftragt ist die Kanzlei HjulmandKaptajn. Nach deren Ansicht sei eine juristische Grundlage für eine Klage gegeben. Die Juristen meinen, dass das Innenministerium nicht seiner Untersuchungspflicht nach- gekommen sei, Kriterien für die Ausbildung festzulegen.
Die Vorladung zum Prozess kostet jede Kommune 75.000 Kronen, dieselbe Summe wird fällig, wenn der Prozess terminiert wird. Sollte die HjulmandKaptajn verpflichtet werden, kostet das jede Kommune 300.000 Kronen. Verlieren sie den Prozess, müssen sie die Ausgaben der Gegenseite bezahlen. Diese schätzt die Kanzlei auf drei bis fünf Millionen Kronen.