Ausgleichsordnung

Kommune erwägt Klage gegen den Staat

Kommune erwägt Klage gegen den Staat

Kommune erwägt Klage gegen den Staat

Ruth Nielsen
Ruth Nielsen Lokalredakteurin
Sonderburg/Sønderborg
Zuletzt aktualisiert um:
Das Sonderburger Rathaus. Foto: DN

20 Kommunen in Dänemark meinen, sie haben finanzielle Verluste durch die Ausgleichsordnung gehabt.

„Es lässt mich kalt, dass wir gezwungen sind, gegen den Staat anzugehen. Es ist nicht die Art, wie wir zusammenarbeiten wollen, aber in diesem Punkt war    eine politische Absprache nicht möglich. Aber mit der Verjährungsfrist  im Blick müssen wir handeln“, sagt Bürgermeister Erik Lauritzen (Sozialdemokraten) zur Überlegung, gegen den Staat zu klagen. Es geht um die mangelhafte Ausgleichsordnung.

Auf der Sitzung des Ökonomieausschusses am  Mittwoch wird er diese Frage  den Mitgliedern vorlegen. 17 Kommunen haben sich der Sammelklage  angeschlossen. Sie meinen, dass eine   mangelhafte Registrierung des Ausbildungsniveaus   bedeutet hat, dass der Staat zu  wenig  ausgezahlt hat. „Es geht darum, Werte zu sichern, die rechtlich der Kommune Sonderburg gehören. Wir hätten natürlich  am liebsten eine politische Lösung, aber die Landespolitiker konnten sich nicht einig werden. Um sicherzustellen, dass die Sache nicht  verjährt, müssen wir klagen“, ergänzt Lauritzen zur Tatsache, dass die Klage für die Jahre vor 2017 zu spät kommt.

Ausbildungsniveau

Wenn die jährliche Ausgleichszahlung  ansteht,  werden  Parameter  wie das Ausbildungsniveau einbezogen.  Danach  hat ein ausgebildeter Ausländer den gleichen Zuschuss ausgelöst   wie ein weniger gut ausgebildeter oder  ungelernter. Das hat zu den finanziellen Verlusten geführt.  

Mit der Klage beauftragt ist die Kanzlei HjulmandKaptajn. Nach deren Ansicht  sei eine juristische Grundlage für eine Klage gegeben.  Die Juristen meinen, dass das Innenministerium  nicht seiner Untersuchungspflicht nach- gekommen  sei,  Kriterien  für die Ausbildung festzulegen.

Die Vorladung zum Prozess kostet jede Kommune  75.000 Kronen, dieselbe Summe wird fällig, wenn der Prozess terminiert wird.  Sollte die HjulmandKaptajn  verpflichtet werden, kostet das jede Kommune  300.000 Kronen. Verlieren sie den Prozess, müssen sie die Ausgaben der Gegenseite bezahlen. Diese schätzt die Kanzlei  auf drei bis fünf Millionen Kronen.

Mehr lesen