Freizeitgestaltung

Einzug in Schrebergärten ab sofort erlaubt

Einzug in Schrebergärten ab sofort erlaubt

Einzug in Schrebergärten ab sofort erlaubt

Sonderburg/Sønderborg
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Das Leben in den Schrebergärten beginnt zu erblühen - in Sonderburg darf man ab sofort in den Häusern wohnen. Foto: Martin Fyhn Lykke LladóBiofotoRitzau Scanpix

Wegen der Ausnahmesituation durch den Coronavirus erlaubt die Kommune Sonderburg ab sofort den Einzug in ein Schrebergartenhaus.

Viele Bürger sitzen in diesen Tagen in ihrer Wohnung fest, weil das öffentliche Leben wegen der Ansteckungsgefahr durch den Coronavirus nahezu zum Erliegen gekommen ist.

Um Bürgern mit Schrebergärten die Situation zu erleichtern, gibt die Kommune bereits ab sofort die Erlaubnis, in ein Schrebergartenhaus zu ziehen.

Normalerweise erst ab 1. April erlaubt

Normalerweise ist das Wohnen im Schrebergarten nur im Sommerhalbjahr, zwischen dem 1. April und 30. September, erlaubt. So sehen es die Flächennutzungspläne vor.

Doch die Kommune hat am 21. März mitgeteilt, dass das Wohnen in den „Koloniegärten“ ab sofort erlaubt ist.

 

Richtig viele Bürger sitzen zurzeit wegen des Coronavirus in ihren Wohnungen, und sie können extra Platz und frische Luft gut gebrauchen.

Kommune Sonderburg

 

„Richtig viele Bürger sitzen zurzeit wegen des Coronavirus in ihren Wohnungen, und sie können extra Platz und frische Luft gut gebrauchen. Diesem Bedarf kommt die Kommune nun entgegen, indem beschlossen wurde, dass man früher in die Schrebergärten einziehen darf, als normal“, schreibt die Kommune.

Sechs Schrebergartenvereine betroffen

Das betrifft sechs Schrebergärtenvereine, Skovly, Sundeved, Sundsmark und Sønderskov, Katholm und Havnbjerg. Die Müllentsorgung beginnt ab dem 1. April.

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