Vorsichtsmaßnahme

Mundschutz: Das gilt in Sonderburgs öffentlichem Raum

Mundschutz: Das gilt in Sonderburgs öffentlichem Raum

Mundschutz: Das gilt in Sonderburgs öffentlichem Raum

Sonderburg/Sønderborg
Zuletzt aktualisiert um:
Die Regierung hat zum 29.Oktober neue Regeln zur Mund-Nasenbedeckung erlassen. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

Wo müssen Bürger der Kommune Sonderburg ab dem 29. Oktober Mundschutz tragen, wenn sie sich in öffentlichen Gebäuden und Geschäften aufhalten? Kommune und Handelsverein informieren über geltende Regeln.

Muss man als Besucher im Sonderburger Bürgerservice einen Mundschutz tragen? Ist eine Mund-Nasenbedeckung für Eltern an Schulen Pflicht? Die Kommune Sonderburg erhält derzeit viele Anfragen, was die neuen Regeln ab dem 29. Oktober auf kommunaler Ebene bedeuten.

„Es besteht keine Mundschutzpflicht im Jobcenter, im Bürgerservice oder im Gewerbeservice sowie in anderen, öffentlich zugänglichen Bereichen der kommunalen Verwaltung, wenn die neuen Vorgaben zum Mundschutz am Donnerstag, 29. Oktober, in Kraft treten“, informiert die Kommune einen Tag vor Beginn der landesweit verpflichtenden Vorgaben. „Die Pflicht besteht aber unter anderem im Bereich Gesundheit, Senioren und Soziales sowie in Sport- und Vereinsräumlichkeiten.“

Maskenpflicht für Sportbereiche

Für Eltern, die ihre Kinder auf den Schulhof oder zum Kindergarten begleiten, gilt keine Maskenpflicht. Allerdings soll der Aufenthalt von Eltern an den Institutionen weiterhin möglichst begrenzt sein.

Die Kommune nennt folgende öffentlich zugängliche Bereiche, in denen eine Mund- Nasenbedeckung von Besuchern notwendig ist:

Gesundheits- und Seniorenbereich sowie zum Teil in sozialen Einrichtungen, Sport- und Vereinsgebäude (z. B. beim Kommen und Gehen), Einzelhandel, Kultureinrichtungen und Kirchengebäude und Ausbildungsinstitutionen. Die Vorgabe gilt für Angestellte, Patienten, Besucher und Kunden.

Der Stadtmanager informiert Geschäfte

Und was gilt in den Geschäften der Stadt Sonderburg und in allen anderen Orten? Stadtmanager Axel Nielsen vom Handelsverein „Vores Sønderborg“ hat sich bei der Behörde umgehört.

„Nach einem langen Gespräch mit der Hotline bin ich zu folgender Konklusion gekommen. Hat man (als Mitarbeiter in einem Geschäft, d. Red.) nahen Kontakt mit Kunden, also unter zwei Meter, bedeutet das Mundschutzpflicht. Sind keine Kunden im Raum, ist ein Mundschutz erst dann notwendig, wenn ein Kunde eintritt“, so Nielsen. „Wer sich unsicher ist, sollte Mundschutz tragen.“

Der Stadtmanager verweist auf spezielle Regeln für Frisöre, Zahnärzte und Optiker und rät dazu, sich auf den offiziellen Internetseiten der Behörden detailliert zu informieren.

www.sst.dk

www.coronasmitte.dk

Mehr lesen