Gericht

Schweinebauer riskiert Gefängnis und ein Tierhaltungsverbot

Schweinebauer riskiert Gefängnis und ein Tierhaltungsverbot

Schweinebauer riskiert Gefängnis und ein Tierhaltungsverbot

Sonderburg/Sønderborg
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Foto: Archiv Riggelsen

52-jähriger Mann von Südalsen muss sich unter anderem wegen schwerer Vernachlässigung von Schweinen vor Gericht verantworten. Es werden ihm 34 Vergehen vorgeworfen.

Für einen 52-jährigen Mann von Südalsen war der 19. Mai kein angenehmer Tag. Er musste sich im Sonderburger Stadtgericht wegen 34 teils schwerer Vergehen verantworten.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann Schweine auf brutale Weise getötet, kranke Tiere wurden nicht behandelt oder erlöst. Hunderte von Schweinen fanden die Kontrollinstanzen in Boxen voller Exkremente. Die Anklageschrift gegen den alsischen Schweinebauern füllt ganze 16 Seiten. Tausende von Schweinen sollen nicht artgerecht untergebracht worden sein und die Tiere konnten sich unter anderem an scharfen Metallteilen verletzten. Aufgrund fehlender Ventilation mussten die Schweine auch viel zu warme Ställe ertragen. Hinzu kommt die nicht legale Hantierung von verschiedenen Medikamenten.

Nicht schuldig

Die Vorlage der Anklageschrift dauerte fast eine ganze Stunde. Im Anschluss war der Angeklagte, der sich konzentriert die vielen detaillierten Vorwürfe des Anklägers Lars Viereck anhörte, aber nicht im Zweifel. „Nicht schuldig“, so der klare Bescheid seiner Anwältin Joan Vollertsen. Die Staatsanwaltschaft plädiert auf Gefängnis und ein zeitunbegrenztes Verbot der Tierhaltung.

Der 52-Jährige hat eine Landwirtschaftsausbildung absolviert. Im Mai 1991 erwarb er seinen ersten Hof, auf dem 260 Zuchtschweine untergebracht wurden. Als die Eltern, die ebenfalls Landwirte waren, in Rente gingen, übernahm er auch deren Hof. Zuletzt erwarb er einen weiteren Betrieb. Hinzu kam der Wohnort des Angeklagten. Der Südalsener konnte 8.000 bis 10.000 Tiere in seinen Ställen unterbringen.

Keine eigenen Schweine

Laut dem Angeklagten wurden in den vier Ställen in Südalsen nur Ferkel oder Jungschweine eines Schweinehändlers von Seeland beaufsichtigt. „Er kauft „puljegrise“, Schweine in gutem oder schlechterem Zustand“, wie der Angeklagte angab. Ihm selbst gehörte keines der Tiere. Die Tiere wurden anschließend zu einer Schlachterei auf Seeland gebracht. Der Seeländer kam ab und an zu einem Besuch in den südalsischen Betrieben vorbei. Laut Angeklagten hatte der Seeländer anhand der CHR-Nummer registriert, wieviele Schweine in den verschiedenen Ställen untergebracht waren.

„Kann ein anderer solche Registrierungen überhaupt machen?“, fragte der Ankläger. „Das weiß ich nicht. Ich war es jedenfalls nicht“, so der Angeklagte.

Keine Erklärung für alles

Der 52-jährige Mann wurde zu jedem einzelnen Punkt verhört. Für die Vergehen hatte er oft keine Erklärung. Wenn Schweine sich in den Boxen verletzen konnten, dann vielleicht, weil ein Tier nachts in der Box gewütet hatte. Verletzungen konnten sich die Tiere auch nachts zufügen. In seinen Ställen würden die Schweine immer genug Spielzeug haben, so der Landwirt. Dass die Schweineboxen nicht sauber gewesen sein sollen, das konnte der 52-jährige Angeklagte nicht verstehen. Ein totes Schwein könnte man auch mal übersehen, meinte er.

 

Der Ankläger informierte das Schöffengericht, wer die Polizei auf die Spur des Südalseners gebracht hatte. So waren bei einem Kontrollbesuch der Lebensmittelbehörde am 28. Mai verschiedene Dinge angemerkt worden. Die Mitarbeiten fanden unter anderem 50 kranke Tiere, die nicht wie vorgeschrieben in ein Krankenlager gebracht worden waren. Sie litten an einer Gehirnentzündung, Nabelbruch, Wunden oder Bissverletzungen am Schwanz und Lähmungen. Tote und verweste Tiere lagen in den Ställen, die nicht vorschriftsmäßig mit einer Bolzenschusspistole getötet worden waren. Nicht alles war bei einem anschließenden Kontrollbesuch im September gerichtet worden. In den folgenden Jahren wurden immer wieder Kontrollen durchgeführt.

 

Keine Schweine mehr

Im Oktober 2018 war die erste Gerichtsverhandlung anberaumt worden, wurde dann aber aufgrund eines psychologischen Gutachtens des Angeklagten vertagt. Für die Gerichtsverhandlung sind vier Tage eingeplant worden. Der nächste Tag vor Gericht ist für Dienstag, 26. Mai, anberaumt. Bei der Verhandlungen werden unter anderem auch Videos und Fotos gezeigt.

Der Bauer hat Ende 2017 die Pflege von Schweinen aufgegeben. „Es war einfach zu belastend. Angst und Stress. Und ich wollte nicht immer von der Polizei gejagt werden“, so der Angeklagte. In seinem Anwesen hat der Mann heute nur noch einen Hund, eine Katze und neun Rinder. Er lebt ausschließlich von der Getreideernte.

 

 

 

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