Netzbetrug

Digitaler Schwindel: So bewegst du dich sicher im Netz

Digitaler Schwindel: So bewegst du dich sicher im Netz

Digitaler Schwindel: So bewegst du dich sicher im Netz

Britta Tästensen
Apenrade/Aabenraa
Zuletzt aktualisiert um:
Foto: Pixabay

Digitale Betrüger werden immer kreativer und dabei können selbst aufmerksame Internet-Nutzer in die Falle tappen. Zu diesem Thema veröffentlichte die Polizei Südjütlands bei Twitter 18 Ratschläge für eine sichere Nutzung des Internets. Wir haben sechs wichtige Ratschläge für euch Zusammengefasst.

Immer mehr Internet-Nutzer tappen in die Falle der allmählich professionellen Schwindler und Betrüger. Vor einigen Wochen machte die Polizei Südjütlands es sich zur Aufgabe, ihre Abonnenten bei Twitter über Online-Betrug und Schwindel zu informieren. Im Laufe des Tages wurden 18 Ratschläge für eine sichere Nutzung des Internets veröffentlicht. Verantwortlich für die Veröffentlichung der Ratschläge waren laut des Twitter-Profils der Polizei Südjütlands die Polizeioberräte Jan Lambertsen und Chr. Østergård. 

Wir haben sechs wichtige Ratschläge für euch zusammengefasst.

 

1. Betrug im privaten Handel vermeiden

Betrug im privaten Handel kommt vor allem vor, wenn Betrüger besonders begehrte Produkte verkaufen, die gar nicht existieren, niemals versendet werden oder illegal sind. 

 

Tipps:

  • Wenn möglich, dann hole dir das Produkt selbst beim Verkäufer ab.
  • Benutze die Bezahlmethode der Plattform (beispielsweise „Den Blå Avis“), auf der du das Produkt gefunden hast. 
  • Wenn du das Produkt außerhalb einer Plattform kaufst, dann nutze Mobile Pay, da der Verkäufer somit enttarnt werden kann. „Mobile Pay“ kann in Dänemark nur mit einer NemID eingerichtet werden. 
  • Achtung! Ist die Ware zu günstig, dann ist das Angebot wahrscheinlich zu gut, um wahr zu sein. Diese Regel gilt in allen Bereichen des Online-Handels

(Quelle: Politi.dk)

 

2. NemID – Missbrauch der Identität

Missbrauch von Identität, Karteninformationen und NemID bedeutet, dass ein Krimineller deine persönlichen Daten in Besitz nimmt und diese missbraucht, um in deinem Namen Geld zu leihen oder von deinem Konto Überweisungen zu tätigen.

 

Tipps:

  • prüfe deinen Kontoauszug nach verdächtigen Transaktionen.
  • wenn du deine CPR-Nummer als Login für deine NemID nutzt, dann ändere dieses Login unter www.nemid.nu.
  • leite niemals vertrauliche Informationen als E-Mail, SMS, per Telefon oder Nachricht in den sozialen Medien weiter. 

 (Quelle: Politi.dk)

 

 

3. Kauf von Hehlerware

Laut der Webseite „Stop E-hæleri“ wird ein Drittel des dänischen Diebesguts auf Plattformen wie beispielsweise eBay, dba.dk und Facebook verkauft. Als Hehler werden jene bezeichnet, die Waren aufbewahren, transportieren oder verkaufen und dabei wissen, dass diese Waren gestohlen sind. Wer gestohlenes Gut geschenkt bekommt oder kauft, kann für Hehlerei bestraft werden.

 

Vor jedem Kauf sollte man sich selbst und auch dem Verkäufer ein paar einfache Fragen stellen:

  • Versucht der Verkäufer, seine Identität zu verbergen?
  • Ist der Verkäufer willig, Informationen über sich selbst und die Ware preiszugeben?
  • Ist der Preis realistisch im Gegensatz zur Qualität und Marke der Ware?

 

Dazu sollte immer nach der originalen Quittung beziehungsweise dem Garantieschein gefragt werden. Ist dieser nicht vorhanden, dann sollte der Verkäufer vor allem bei relativ neuen Waren den Kauf auf andere Weise beweisen können. Wer ein Fahrrad oder Auto kauft, kann nach der Fahrradgestell- oder Registrierungsnummer fragen und diese im Internet oder in der Polizei-App „Politi“ überprüfen. 

(Quelle: www.stop-e-hæleri.dk)

 

4. Betrüger-Webseite

Eine Betrüger-Webseite ist ein falscher Webshop mit nichtexistierenden Waren. Hier kaufst du Waren über ein richtigscheinendes Portal, erhältst deine Waren jedoch nicht. 

 

Tipps:

  • Nutze dänische beziehungsweise deutsche Webseiten und erkundige dich nach der „E-Markierung“ (e-mærke) sowie dem Schloss-Logo in der URL (Webseiten Adresse).
  • Überprüfe die Webseite: Wie sind die Preise und die generelle Rechtschreibung?
  • Überprüfe ob die Webseite im CVR-Register registriert ist.
  • Obwohl der gute Preis verlockend ist, bleib skeptisch. 

(Quelle: Politi.dk)

 

5. Sexerpressung oder „Sextortion“

Bei einer sexerpressung oder Sextortion geraten Unbefugte an private Fotos und Videos mit sexuellem Inhalt und nutzen diese als Erpressungsmittel. Der Kontakt wird häufig durch Facebook, „Chatroulette“ oder ein anderes soziales Netzwerk hergestellt, wo die Täter sich hinter einem falschen Profil mit einem falschen Bild verstecken. Sobald der Kontakt geknüpft wurde, werden die Opfer in ein privates Forum mit einer Webcam gebeten – beispielsweise Skype. Hier werden intime Bilder und Videos ausgetauscht. Der Täter speichert diese und erpresst im Nachhinein das Opfer damit, die Bildmaterialien zu veröffentlichen, wenn das Opfer nicht entweder mehr Bilder schickt, eine Summe Geld überweist oder gar den Täter persönlich treffen möchte. 

 

Wer erpresst wird, sollte unbedingt: 

  • die Kommunikation beenden.
  • keine weiteren Bildmaterialien teilen.
  • den Erpresser nicht bezahlen.
  • das Geschehen durch Screenshots und gespeicherte Nachrichten dokumentieren.
  • Hilfe holen und über das Problem sprechen.
  • den Täter bei der Polizei anzeigen.

(Quelle: dkr.dk – Det kriminalpræventive Råd”)

 

6. Direktor-Schwindel

Der Begriff Direktor-Schwindel ist auch bekannt als „CEO-fraud“ oder Business E-mail Compromise (BEC). Bei dieser Form des Online-Betruges haben die Täter sich vorab Zugang zu einer Reihe von internen Informationen beschafft, weshalb sie auch durch interne Netzwerke Mails verschicken, die echt scheinen. Die Schwindelversuche kommen vor allem dann vor, wenn der Direktor oder Chef des Hauses verreist ist, da der Betrug schwerer erkennbar ist. Die Betrüger schicken falsche Rechnungen oder Überweisungsanfragen an Finanzverantwortliche oder Buchhalter und machen diesen mit einer kurzen Frist Druck, zügig zu reagieren.

 

Tipps:

  • Ein doppeltes Kontrollsystem beim Absegnen von Rechnungen und Zahlungen einführen (Vier-Augen-Prinzip).
  • Wenn die Mail von der Person beantwortet wird, die um eine Überweisung bittet, sollte geprüft werden, ob die Beantwortungs-E-Mail-Adresse mit der Absender-Adresse übereinstimmt. Um sicherzugehen, kann der Absender auch telefonisch kontaktiert werden, um eine Bestätigung zu erhalten, dass die Mail korrekt ist. 
  • Bei Zweifel sollte immer der Chef kontaktiert werden, um die Überweisung zu bestätigen. Eine Absprache, dass der Chef oder die Chefin bei Zeitnot eine Überweisung per Telefon beantragen soll, ist von Vorteil.
  • Ausländische Kontonummern sollten immer doppelt überprüft werden, da Schwindler meist ausländische Konten nutzen, die schwer aufspürbar sind.

Sei besonders aufmerksam auf sprachliche sowie Rechtschreibfehler. Obwohl viele Schwindler heutzutage schon sehr professionell auftreten, nutzen viele noch Übersetzungshilfen wie beispielsweise „Google Translate“.

​(Quelle: Politi.dk)

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