Justizwesen

Drei junge Männer wegen Freiheitsberaubung vor Gericht

Drei junge Männer wegen Freiheitsberaubung vor Gericht

Drei junge Männer wegen Freiheitsberaubung vor Gericht

Tingleff/Tinglev
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Foto: Karin Riggelsen (Archiv)

Ein 16-jähriges Mädchen ist im April in ein Auto gezwungen und auf der Fahrt von Tingleff nach Krusau/Kruså obszön belästigt worden. Angeklagt sind drei Männer im Alter zwischen 17 und 19 Jahren.

Das Ereignis dauerte laut Anklageschrift nur eine halbe Stunde, könnte für drei Männer aus Pattburg/Padborg, Gravenstein/Gråsten und Bau/Bov aber erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben.

Den drei Männern im Alter von 17, 18 und 19 Jahren wird vorgeworfen, am 19. April gegen 10.20 Uhr auf einem Parkplatz in Tingleff ein 16-jähriges Mädchen gewaltsam in ein Fahrzeug gesteckt zu haben und mit ihr bis ca. 10.50 Uhr in Richtung Krusau gefahren zu sein.

Am 9. Juli muss sich das Trio wegen Freiheitsberaubung, Gewaltanwendung und sexueller Nötigung am Sonderburger Gericht verantworten.

Auf dem Rücksitz traktiert und belästigt

Hauptangeklagter ist ein 19-jähriger Pattburger. Er war es laut Anklageschrift, der das Mädchen mit einem Würgegriff auf den Rücksitz verfrachtete und sie dort traktierte. Der 18-jährige Fahrer und der 17-jährige Beifahrer sind als Mittäter angeklagt.

Laut Malene Ann Hansen, Bevollmächtige der Anklagevertretung bei der Polizei für Süddänemark und Nordschleswig, haben sich das Mädchen und die drei Männer gekannt.

Der Hauptangeklagte muss sich neben Freiheitsberaubung auch der sexuellen Nötigung verantworten. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, das Mädchen sexuell belästigt, unsittlich berührt und ihre Hand zu seinem Intimbereich geführt zu haben.

Das Geschehen zugelassen

Fahrer und Beifahrer hatten das Geschehen laut Anklageschrift bewusst zugelassen. Sie sollen gerufen haben „nimm ihr das Telefon weg“ und „du bist entführt“.

Freiheitsberaubung kann eine mehrjährige Gefängnisstrafe nach sich ziehen. In diesem Fall gehe sie aber nicht davon aus, dass ein Strafmaß von mehr als einem Jahr von der Anklagevertretung gefordert wird, so Marlene Ann Hansen.

Denkbar seien eher Haftstrafen von einigen Monaten. Die Forderung der Anklage hänge letztendlich vom Verlauf der Gerichtsverhandlung und der Befragung des Opfers ab, so Malene Ann Hansen zum „Nordschleswiger“. 

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