Sondergenhemigung
Grenzlauf ohne Ausweis nun doch möglich
Grenzlauf ohne Ausweis nun doch möglich
Grenzlauf ohne Ausweis nun doch möglich
Die Veranstalter des Grenzlaufs atmen auf. Sie haben doch die Möglichkeit, einen Antrag für eine Sondergenehmigung zu stellen, damit die Läufer keinen Pass beim überqueren der Grenze dabei haben müssen. Die Polizei hatte sie falsch informiert.
Beim Krusauer Grenzlauf am 16. September werden die Teilnehmer offenbar ohne Pass und ohne Kontrolle beim Überqueren der Grenze auskommen. Nachdem den Veranstaltern von der Polizei für Südjütland und Nordschleswig gesagt wurde, dass beim Laufevent Passzwang bestehe und keine Ausnahmegenehmigung möglich sei, gab es beim Organisationskomitee lange Gesichter.
Folketingspolitikerin Eva Kjer Hansen (V) schaltete sich laut TV Syd ein und fragte beim Justizminister nach. Von der Reichspolizei kam darauf hin die Rückmeldung, dass die Organisatoren bei der Reichspolizei für dänische Läufer und bei der Ausländerbehörde für ausländische Teilnehmer sehr wohl eine Sondergenehmigung beantragen können.
Die Polizei Süddänemark hat mittlerweile eine Fehlinformation eingeräumt und mitgeteilt, dass man den Grenzlaufveranstaltern bei der Antragstellung behilflich sein werde.
Die Organisatoren atmen auf. „Wir müssen den Läufern klar machen, dass sie ihre Nummern tragen müssen, wenn sie die Grenze passieren“, so Ole Jepsen vom Laufkomitee zu TV Syd.
In den 32 Jahren zuvor sind die Passdaten der Teilnehmer notiert und den Startnummern zugeordnet worden. Die Liste wurde dann an die dänische und deutsche Polizei weitergereicht. Der Pass musste nicht mitgeführt, geschweige denn gezeigt werden.