Urteil

Schuldspruch zum Familiendrama in Tingleff bestätigt

Schuldspruch zum Familiendrama in Tingleff bestätigt

Schuldspruch zum Familiendrama in Tingleff bestätigt

Tingleff
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Der Haderslebener Zweigstelle des Sonderburger Gerichts droht in Verbindung mit den Verhandlungen über eine Strukturänderung die Schließung. Foto: Ute Levisen

Im Frühjahr vergangenen Jahres ist es zu einer Messerattacke in Tingleff gekommen, bei der ein Mann arg verletzt wurde. Nun ist das Berufungsverfahren abgeschlossen.

Das Westliche Landgericht in Sonderburg  hat das Berufungsverfahren im  Fall des gewaltsamen  Familiendramas in Tingleff abgeschlossen und den Schuldspruch aus erster Instanz bestätigt. Eine Gefängnisstrafe wurde dabei erhöht. Das Strafmaß des  55-jährigen Mannes afghanischer Herkunft, der  zusammen mit der Tochter, dem Schwiegersohn und einem Verwandten einen Landsmann am 1. Mai 2017  auf dem Grundstück seiner Exfrau mit dem Messer angegriffen und am Geschlechtsteil verletzt haben soll,  bleibt bei 3 Jahren. Die Strafe der 25-jährigen Tochter von zwei Jahren ist ebenfalls bestätigt worden. Die Haftstrafe des 27-jährigen Schwiegersohns ist allerdings von zwei auf drei Jahre angehoben worden.

Das Landgericht begründet die Erhöhung in einem Resümee damit, dass der Schwiegersohn das Messer in der Hand gehalten hatte und in Vereinigung maßgeblich an der geplanten Tat beteiligt gewesen war. Zugrunde gelegt wurde zudem die besonders erniedrigende und kränkende Art und Weise der Tat, die beim 44-jährigen Opfer physische und auch psychische Schäden zur Folge hatte.

Das Urteil in  erster Instanz beinhaltete eine Ausweisung und  ein für immer geltendes Einreiseverbot. Auch dagegen hatten die Betroffenen über ihre Verteidiger Berufung eingelegt. Das Landgericht änderte das Einreiseverbot der Frau. Sie darf nach 12 Jahren wieder nach Dänemark einreisen.Der vierte Täter, ein Verwandter Anfang 40 mit Wohnsitz in Deutschland, hatte die Gefängnisstrafe von zwei Jahren nicht angefochten.

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