Urteil

Vater fordert Freispruch

Vater fordert Freispruch

Vater fordert Freispruch

Sonderburg/Sønderborg
Zuletzt aktualisiert um:
Das Sonderburger Gericht. Foto: Archivbild: DN

Westliches Landgericht muss das Urteil des Sonderburger Geschworenengerichts jetzt prüfen.

Ein 46-jähriger Mann aus der Kommune Apenrade wurde am Mittwoch vom Geschworenengericht in Sonderburg wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung seiner biologischen Tochter zu sechs Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Es wurde ganz still im Gerichtssaal 10 des Gerichtsgebäudes in Sonderburg, als Verteidiger Gert Dyrn  nach der Urteilsverkündung im Namen seines Klienten mitteilte, dass  er mit der Forderung auf Freispruch  in die Berufung gehen würde.

Prozesstag intensiv verfolgt

Der letzte Prozesstag  im Geschworenengerichtsverfahren war von der  Mutter und dem Stiefvater des heute 17-jährigen Opfers wie die vorigen Tage intensiv verfolgt worden. Unterstützt wurden sie von Freunden und Verwandten. Sie hielten schon das Urteil für zu milde. Die Freispruchforderung des Angeklagten muss deshalb für sie wie blanker Hohn geklungen haben, zumal Seniorankläger Lars Viereck von der Polizei für Nordschleswig und Süddänemark eine Freiheitsstrafe von nicht unter sieben Jahren gefordert hatte. Der Strafrahmen sieht in solch gelagerten Fällen Gefängnisstrafen bis zu acht Jahren vor.  

Sieben bis acht Jahre hielten Mutter und Stiefvater deshalb auch für angemessen. Dass das Geschworenengericht den 46-Jährigen für schuldig erklärte und anschließend auch eine Freiheitsstrafe aussprach, wurde von Ankläger Viereck mit Genugtuung registriert. Die Tatsache, dass das Verfahren in die Revision geht, sieht er allerdings auch als Chance, weil das Gericht unter dem von ihm  geforderten Strafmaß blieb. „Das kann letztendlich beim Revisionsverfahren auch Gegenstand der Verhandlungen werden“, so der Seniorankläger.

Das heute 17-jährige Mädchen ist intellektuell behindert und hat laut Gutachten den Intelligenzquotienten einer Neun- bis 12-Jährigen. Ihr Vater, den sie im fraglichen Zeitraum maximal  alle 14 Tage sah, soll etwa seit ihrem 13. Geburtstag bis zum Sommer dieses Jahres, als sie sich einer Mitarbeiterin ihrer Nachschule anvertraute,  unzählige Male seine physische und psychische Überlegenheit und ihre Widerstandsunfähigkeit ausgenutzt haben, indem er sie etliche Male zu sexuellen Handlungen, darunter Geschlechtsverkehr und Oralsex gezwungen und auch mindestens drei Mal vergewaltigt  hat; in zwei Fällen soll er sie mit Schlägen gefügig gemacht haben; im dritten Fall gab sie an, gefesselt worden zu sein.

Aussagen glaubwürdig

Das Gericht hielt die Aussagen des  Mädchens für  glaubwürdig und war keinesfalls der Meinung, dass die Schilderungen ihrer Fantasie entspringen oder sie von anderen (sprich: der Mutter) zu der Aussage gezwungen wurde. Die Aussagen der heute 17-Jährigen wurden im Zuge der Verhandlung per Video in den Gerichtssaal übertragen. Dieser Teil fand hinter verschlossenen Türen statt.

Die  Handlungen sollen in der Wohnung des leiblichen Vaters und später in dessen Wohnwagen im Tingleffer Raum stattgefunden haben. Der 46-Jährige selbst hat  während des Gerichtsverfahrens  seine Unschuld beteuert und ließ dem Gericht sogar Fotos seines Penis zeigen, der nach einer Vorhautverengung beschnitten wurde und deshalb markant aussieht. Das hätte dem Mädchen auffallen müssen, so der Verteidiger. Nun wird sich das Landgericht sicherlich diese Bilder ansehen müssen.

Mehr lesen