Kommunalpolitik

Im zweiten Anlauf Erker am Ex-Gerichtsgebäude genehmigt

Im zweiten Anlauf Erker am Ex-Gerichtsgebäude genehmigt

Im zweiten Anlauf Erker am Ex-Gerichtsgebäude genehmigt

Tondern/Tønder
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Das frühere Gerichtsgebäude prägt das Stadtbild Tonderns. Es wurde 1914 bis 1916 im Heimatschutzstil erbaut. Foto: Volker Heesch

Auf alten Fotos sind am imposanten Haus im Heimatschutzstil später entfernte Erker zu sehen. Der Ausschuss für Technik und Umwelt in Tondern ermöglicht die Einrichtung von Wohnungen im historischen Bauwerk.

Die Eigentümer des früheren Gerichtsgebäudes in Tondern haben vom Ausschuss für Technik und Umwelt des Stadtrates in einem zweiten Anlauf die Zulassung erhalten, in der Dachetage des Gebäudes Erker zu montieren, um im angrenzenden Bereich Wohnungen einrichten zu können.

2019 Ablehnung

Anfang 2019 war ein erster Antrag gescheitert, der größere Erker vorsah. Auch wird hin zur Norderstraße im neuen Antrag eine Erkerform präsentiert, die dem historischen Baustil angemessen ist.

Denkmalschutz erfüllt

Der Vorsitzende des Ausschusses für Technik und Umwelt des Stadtrats, Bo Jessen (Venstre), freut sich, dass nun ein Vorhaben genehmigt wird, das mit den für das Gebäude geltenden Denkmalschutzauflagen vereinbar ist, obwohl der anzuhörende Tonderner Fassadenrat nicht ganz mit den neuen Vorschlägen zufrieden war.

Alte Fotos halfen

„Entscheidend war bei der Genehmigung, dass auf alten Fotos das Gebäude in der Dachetage Erker besaß“, so Bo Jessen. Das Gerichtsgebäude war in den Jahren 1914 bis 1916 vom Tonderner Baumeister Thaysen nach Entwürfen des Architekten Gyszling im Heimatschutzstil erbaut worden.

Es ist als hochgradig erhaltenswert eingestuft worden. Offenbar hat es nach der Abtretung Nordschleswigs 1920 bereits Umbauten am Gerichtsgebäude gegeben, das wie viele Bauwerke im Heimatschutzstil als deutsches Bauerbe lange nicht vor Umbaumaßnahmen sicher war. Bei der Ablehnung des ersten Bauantrags spielte auch eine Rolle, dass die vorgesehenen Erker nicht symmetrisch montiert werden sollten. Nun kommen sie an Positionen wie die Erker auf den alten Fotos.

Die Skizze zeigt die jetzt genehmigten Erker am früheren Gerichtsgebäude. Foto: Tønder Kommune

 

Die jetzt erlaubten Erker und Dachfenster sollen Denkmalschutz berücksichtigen, obwohl sie teilweise einen kleinen Balkon mit Zugang durch eine Tür umfassen.

Das Gerichtsgebäude war 2015 an den Unternehmer Bo Kelkvist und weitere Investoren verkauft worden. Es beherbergt diverse Gewerbebetriebe. Der Stadtratsausschuss erwähnt, dass mit der Einrichtung der Dachetagenwohnungen gelingen könnte, die Innenstadt Tonderns für Wohnzwecke insgesamt attraktiver zu machen.

 

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