Kommunalpolitik
Tondern Stadträte mit Mundschutz und großer Redelust
Tonderns Stadträte mit Mundschutz und großer Redelust
Tonderns Stadträte mit Mundschutz und großer Redelust
Der Stadtrat diskutierte unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ob ein Spitzenbeamter der Kommune Wahlkampf für die neue Tønder Listen betreiben kann, ohne den Anspruch auf Neutralität zu verlieren.
Mit Mundschutz schritten die Stadträte am Donnerstagabend in die Tondernhalle. Während der langen Debatte durften sie die Maske abnehmen. Die Ratssitzung, die wegen der Corona-Krise in der Sporthalle abgehalten wurde, musste zu Beginn suspendiert werden, da Claus Hansen (Liberale Allianz, LA) gefordert hatte, dass der von ihm aufgeworfene Tagesordnungspunkt von der geschlossenen auf die öffentliche Sitzung verlegt werden sollte. Hansens Forderung lehnte der Stadtrat mehrheitlich ab, sodass die Frage hinter verschlossenen Türen diskutiert wurde, da es sich um eine namentlich genannte Person handelt.
Hansen stellt die Frage, ohne den Namen zu nennen, ob der Abteilungsleiter der Kommune, Lars-Erik Skydsbjerg, Wahlkampf für die neue Tønder Listen von Bürgermeister Henrik Frandsen betreiben kann, ohne seine Neutralität und Objektivität zu verlieren.
Er meint, dass der Kommunalverband (KL) prinzipiell für öffentliche Ratssitzungen eintrete. Nur bei ganz wichtigen Fragen werde unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert. Im konkreten Fall von Tondern gebe es keine vertraulichen Informationen, die auch von der Schweigepflicht umfasst gewesen sein könnten. Alle Infos seien öffentlich zugängig. Die KL-Richtlinien, sich mit einem Punkt hinter verschlossenen Türen zu befassen, seien daher nicht gegeben.
Sein Antrag hatte die Kommune vor der Stadtratssitzung auch an den Kommunalverband weitergeleitet. Aufgrund der kurzen Zeitfrist konnte KL nicht auf den konkreten Fall eingehen, sondern antwortete mit generellen Standpunkten. Ein Stadtrat könne die Türen schließen, wenn vertrauliche Informationen über beispielsweise politische und gewerkschaftliche Arbeit eines kommunalen Mitarbeiters zur Sprache kommen können. Als Beamter/Beamtin dürfe er/sie sich während der Arbeitszeit nicht in der Politik einmischen. Als Privatperson sei ihm/ihr das erlaubt.
So war es vor dem 29. Oktober und so ist es auch nach dem 29. Oktober.
Henrik Frandsen, Bürgermeister
Bürgermeister Henrik Frandsen hielt sich am Freitag an die Vorgabe, dass er nur über den Beschluss eines nicht öffentlichen Tagesordnungspunktes informieren darf. Der Stadtrat nehme die Erklärung zur Kenntnis. Generell präzisierte er, dass die Kommune weiter an dem vom Kommunalverband KL festsetzen Arbeitscodex festhalte. „So war es vor dem 29. Oktober gewesen und so ist es nach dem 29. Oktober“, unterstrich Frandsen.
Die Fraktionschefin der Tønder Listen, Anita Uggerholt Eriksen, erklärt am Freitag, dass besagter Beamter in seiner Freizeit nicht mehr für die Facebook-Seite der neuen Wählergemeinschaft verantwortlich sei. Am Dienstag, 27. Oktober sei einer Person, die vermutlich Sekretär der Tønder Listen werden wird, die Facebook-Domain übertragen worden. „Dies haben wir getan, um möglicher Kritik entgegenzutreten", so Uggerholt Eriksen.
Es herrsche auch kein Zweifel, wer für den Inhalt der künftigen Homepage der Liste verantwortlich sein würde, die vermutlich zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werde. Die Tønder Liste sei eine offene Partei, die Kritik Gehör schenke. „Wenn sie berechtigt ist, kommen wir ihr gerne nach, und führen gerne eine offene und ehrliche Diskussion über Visionen und dem Entwicklungspotenzial der Kommune“, unterstreicht die Fraktionschefin.
Sicherheit vor Verletzung der Schweigepflicht
Kommunaldirektor Klaus Liestmann unterstreicht, dass der Tonderner Stadtrat prinzipiell alle Punkte, in denen es sich um vertrauliche Informationen über einen namentlich genannten Mitarbeiter handelt, bei nicht öffentlichen Sitzungen diskutiere. Schließlich seien die Politiker auch in der Rolle des Arbeitgebers. Werden derartige Punkte doch öffentlich behandelt, gilt die Schweigepflicht, um das vom Grundgesetz gesicherte Recht auf Meinungsfreiheit des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu schützen.
Bei einer öffentlichen Debatte müsse man vorsichtig sein, dass diese nicht persönliche und berufliche Konsequenzen für die Person hat. „Wir haben uns für eine geschlossene Diskussion ausgesprochen, um so auch die Politiker bei einer unbewussten Wortwahl vor einem Bruch der Schweigepflicht zu schützen“, erklärt Klaus Liestmann. Ein Verstoß wäre, über die politische Zugehörigkeit der Person zu sprechen.