Streitfall
Zweifel kommt junger Frau zugute
Zweifel kommt junger Frau zugute
Zweifel kommt junger Frau zugute
Einer arbeitslose Frau verweigert die Kommune die Bezüge, weil sie unentschuldigt ein Termin versäumt haben soll. Nun sieht Verwaltungsdirektor Henrik Schou mögliche Defizite in der Beratung durch die Kommune.
Im Zweifel für den Angeklagten heißt in der Gerichtssprache. Dieses Grundsatzes bedient sich auch Henrik Schou, Direktor bei der kommunalen Verwaltung für Kinder und Schule. Er hat entschieden, dass einer 27-jährigen Frau aus Hoyer (Ina Wind Paulsen) doch die 10.400 Kronen ausbezahlt werden, die die Kommune einbehalten hatte, da die arbeitslose Frau angeblich unentschuldigt einem Termin mit ihrem Sachbearbeiter ferngeblieben war.
Henrik Schou hat sich durch die gesamte Korrespondenz gearbeitet und muss gestehen, dass es Unsicherheiten bezüglich der Bearbeitung dieses Falls gibt. „Ein jeder Zweifel muss dem Bürger zugutekommen. Daher habe ich beschlossen, die Entscheidung umgehend rückgängig zu machen“, erklärt Henrik Schou. Das Geld wurde Ina Paulsen, die sogar Geld bei ihrem Bruder leihen musste, um über die Runden zu kommen, sofort ausbezahlt.
Sein Durchgehen der Akte habe unter anderem gezeigt, dass es fraglich sein könnte, ob die Kommune ihre Bürgerin gut genug beraten hat. Auch könne nicht eindeutig geklärt werden, ob die Kommune versucht hatte, sie telefonisch zu erreichen.
Was lief schief?
„Ich bedauere es, diese Person in eine sehr schwierige Situation gebracht zu haben. Mit der neuen Entscheidung versuchen wir, den Schaden wieder gutzumachen“, hofft Schou. Er erklärt weiter, dass untersucht werden müsse, was im konkreten Fall schiefgelaufen sei. So sei z. B. die Einberufung an Ina Paulsen nicht auffindbar.
Die 10.400 Kronen, die für junge Arbeitslose eine Art Ausbildungshilfe sind, die dem SU für Auszubildende und Studenten entsprechen, sollten der jungen Frau, die seit zehn Jahren ohne Arbeit ist, gestrichen werden, weil sie dem verabredeten Gespräch am 17. Mai unentschuldigt ferngeblieben sein soll. Doch sie hatte bereits am 8. Mai telefonisch in der Zentrale des Rathauses den Termin abgesagt, da sie zum Zahnarzt musste. Dieser Bescheid wurde an den Sachbearbeiter weitergeleitet. Diesen Vorgang hat die junge Frau schwarz auf weiß. Danach soll versucht worden sein, die Frau dreimal telefonisch zu erreichen.
Am 12. Juni wurde ihr sogar gedroht, die Zahlungen ganz einzustellen, wenn sie nicht innerhalb der nächsten 28 Tage – gerechnet ab 17. Mai – Kontakt zur Kommune aufnehme.
Ina W. Paulsen, bei der mehrere, auch psychische, Erkrankungen diagnostiziert wurden, bekommt anstelle von Sozialhilfe die sog. uddannelseshjælp, die Arbeitslosen, die keine Ausbildung haben und jünger als 30 Jahre sind, ausgezahlt wird.