Höcke-Flügel im Visier
Verfassungsschutz erklärt AFD zum Prüffall
Verfassungsschutz erklärt AFD zum Prüffall
Verfassungsschutz erklärt AFD zum Prüffall
Der Verfassungsschutz stuft die AFD als Prüffall ein. Andere Teile der Partei gelten nun als Verdachtsfälle.
Wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag erfuhr, erklärt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den rechtsnationalen „Flügel“ der Partei um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke und die Partei-Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ zum Verdachtsfall. Darüber hatte zuvor der „Tagesspiegel“ berichtet.
Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist dies - wenn auch nur sehr eingeschränkt - möglich.
Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Sogenannte V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz.