Extremistischer Moscheeverein

Leiter des verbotenen IZH des Landes verwiesen

Leiter des verbotenen IZH des Landes verwiesen

Leiter des verbotenen IZH des Landes verwiesen

dpa
Hamburg/Berlin
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Die Hamburger Innenbehörde will den bisherigen Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg abschieben. (Archivbild) Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

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Er gilt als Stellvertreter des iranischen Revolutionsführers Chamenei in Deutschland. Das von Mohammed Hadi Mofatteh geleitete Islamische Zentrum Hamburg ist verboten. Nun hat er eine Frist bekommen.

Bis zum 11. September muss der Leiter des als extremistisch eingestuften und inzwischen verbotenen Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) Deutschland verlassen. Eine entsprechende Ausweisungsverfügung der Hamburger Innenbehörde ging dem 57-jährigen Mohammed Hadi Mofatteh in dieser Woche zu, wie eine Behördensprecherin mitteilte. Komme er dem nicht nach, drohe ihm die zwangsweise Abschiebung in den Iran - auf eigene Kosten. 

Mofatteh ist nach IZH-Angaben die höchste geistliche Autorität der Schiiten in Europa - mit Ausnahme Großbritanniens. Laut dem Hamburger Verfassungsschutz ist er dem Obersten Führer des Irans, Ajatollah Ali Chamenei, berichtspflichtig und weisungsgebunden und gilt als dessen Stellvertreter in Deutschland. «Mofatteh ist ein versiert geschulter Vertreter des gegenwärtigen Regimes in Teheran. Seine Familie ist fest in die staatlich-religiöse Elite des Iran eingebunden», heißt es im jüngsten Verfassungsschutzbericht des Hamburger Landesamtes über ihn. Seit 2018 stand der dem IZH vor. 

Ob Mofatteh der Ausweisungsverfügung bereits nachgekommen ist, blieb zunächst offen. Zu der Frage, ob er das Land schon verlassen habe, wollte sich die Behördensprecherin nicht äußern. Legt man die 14-tägige Frist für eine Ausreise zugrunde, dürfte ihm die Verfügung am Mittwoch zugestellt worden sein. Eine Rückkehr in die Bundesrepublik wird Mofatteh darin ebenfalls verwehrt: Reist er dennoch noch mal ein, drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis.

Ausweisung kam nach IZH-Verbot nicht unerwartet

Die Ausweisung dürfte für den 57-Jährigen nicht unerwartet gekommen sein: Vor fünf Wochen hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sein IZH und fünf weitere dem Zentrum zugerechnete Organisationen als «bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa» verboten. Sämtliche Vermögenswerte und Einrichtungen wurden bei einer bundesweiten Razzia Ende Juli beschlagnahmt - seither ist auch die vom IZH betriebene Blaue Moschee an der Hamburger Außenalster geschlossen. 

Für Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) ist die Ausweisung Mofattehs der nächste konsequente Schritt. «Als oberster religiöser Vertreter des menschenverachtenden Regimes in Teheran ist seine Zeit in Deutschland abgelaufen. Wir werden den Kampf gegen den islamischen Extremismus weiter mit aller Härte führen und dabei auch alle aufenthaltsrechtlichen Mittel voll ausschöpfen.»

Ende 2022 war bereits der stellvertretende Leiter des IZH, Sejed Soliman Mussawifar, wegen Verbindungen zur libanesischen Hisbollah-Miliz aus Deutschland ausgewiesen worden. Zuvor war er mit einer Beschwerde gegen die Ausweisung vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz gescheitert. Die proiranische Terrororganisation ist seit 2020 in Deutschland verboten.

Drei Klagen gegen IZH-Verbot beim Bundesverwaltungsgericht

Laut der Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums verfolgt das von Teheran gesteuerte IZH verfassungsfeindliche Ziele, indem es die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland verbreitet. 

Vertreter des verbotenen Vereins bezeichneten dies als «Unterstellung» und reichten Klage ein. Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig liegen nach Angaben einer Gerichtssprecherin inzwischen drei Klagen vor. Nach dem ebenfalls verbotenen Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt hätten auch das IZH selbst und zwischenzeitlich auch das Islamische Zentrum Berlin Klagen eingereicht. 

Oberstes Ziel der Klage sei es, die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen zu öffnen, erklärten Prozessvertreter des IZH. Mit der Schließung der Imam-Ali-Moschee – so der offizielle Name des in den 1960er-Jahren errichteten Gotteshauses – werde den sich dort versammelnden gläubigen Schiiten eine wichtige Glaubenseinrichtung verwehrt. Zudem würden sie an der im Grundgesetz verankerten freien und ungestörten Religionsausübung gehindert.

Gläubige demonstrieren seit Wochen bei Freitagsgebet vor Blauer Moschee

Mit einer Entscheidung über einen vom Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt eingereichten Eilantrag wird nach Angaben der Gerichtssprecherin frühestens Ende September gerechnet. Die anderen Verfahren dürften deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

In den vergangenen Wochen hatten sich immer wieder Gläubige auf der Straße vor der geschlossenen Moschee zum Freitagsgebet versammelt und für eine Wiederöffnung des Gotteshauses demonstriert.

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