Infektionsschutzgesetz

Beratungen über Corona-Notbremse: Länder verschärfen Regeln

Beratungen über Corona-Notbremse: Länder verschärfen Regeln

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dpa
Berlin
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Ziel des Infektionsschutzgesetzes ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

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Die Koalitionsfraktionen wollen über Änderungen am Infektionsschutzgesetz beraten. Angesichts weiter sehr hoher Corona-Zahlen treten in einigen Bundesländern aber bereits schärfere Beschränkungen in Kraft.

Die Beratungen über eine bundesweite Corona-Notbremse gehen in die möglicherweise entscheidende Woche. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD sprechen heute in Videokonferenzen über Änderungen am Infektionsschutzgesetz.

Das Parlament hatte vergangene Woche erstmals über den Entwurf der Regierung beraten, am Mittwoch will es darüber abstimmen. Am Wochenende gab es noch Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen über letzte Änderungen.

Ziel des Gesetzes ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln - mit der sogenannten Notbremse: Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fällen pro 100.000 Einwohner liegt, sollen dort die meisten Geschäfte geschlossen bleiben. Zudem sollen zwischen 21.00 und 5.00 Uhr Ausgangsbeschränkungen gelten.

Vor allem aus der FDP hatte es dazu in den vergangenen Tagen viel Kritik gegeben. Auch mit einer Verfassungsklage wurde dabei gedroht. Generalsekretär Volker Wissing nannte nun Bedingungen, unter denen seine Partei darauf verzichten würde. «Uns geht es darum, ein besseres Gesetz zu bekommen», sagte er den Partnerzeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft. Dafür müsse es im Bundesrat zustimmungspflichtig werden und die Hoheitsrechte der Länder in Bildungsfragen achten. Auch sollten «unzulässige Grundrechtseingriffe» wie Ausgangssperren gestrichen werden. «Das wäre für uns ein gangbarer Weg», sagte Wissing.

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) plädierte dafür, auch die Versammlungsfreiheit einzuschränken. Im «Bild»-Politik-Talk «Die richtigen Fragen» sagte er am Sonntagabend: «Es wäre sinnvoll, wenn der Bund in das Infektionsschutzgesetz ganz ausdrücklich aufnimmt, dass man auch das Versammlungsrecht hier einschränken kann so wie andere Grundrechte.» Auch wenn Versammlungsfreiheit ein hohes und schützenswertes Gut sei: Mit der Auflösung von Großdemonstrationen wie in Dresden und Leipzig «überfordert man die Polizei», sagte Tschentscher.

Unterdessen gelten in einigen Bundesländern bereits ab diesem Montag deutlich strengere Regeln. In Brandenburg soll eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr für Regionen gelten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage lang über 100 liegt. Ab 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche sollen in Landkreisen und kreisfreien Städten alle Schulen geschlossen werden. Auch die Kitas sollen in den Regionen mit 200er-Inzidenz schließen.

Mecklenburg-Vorpommern ist seit Mitternacht in einem Lockdown. Schulen, Kitas, Museen, Bibliotheken und die meisten Geschäfte dürfen nicht öffnen. Friseure, Baumärkte, Blumen- und Buchläden können hingegen geöffnet bleiben, ebenso der Lebensmittelhandel, Banken, Drogerien und Apotheken. Private Treffen dürfen nur noch mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstands stattfinden. Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper aus anderen Bundesländern dürfen nicht nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Touristische Ausflüge in den Nordosten waren zuvor schon verboten.

Auch für Corona-Hotspots in Baden-Württemberg gelten von Montag an einheitlich schärfere Regeln. Wo die Zahl der Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten schärfere Kontaktregeln in Kraft, außerdem gibt es nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Museen, Galerien und Zoos wie auch Wettannahmestellen müssen schließen, für den Friseurbesuch ist ein negativer Schnelltest erforderlich. Abholangebote im Einzelhandel nach dem Prinzip Click & Collect bleiben hingegen erlaubt.

Gleichzeitig kehren in einigen Ländern wieder mehr Schüler an die Schulen zurück, in Berlin zum Beispiel die siebten bis neunten Klassen. Mehrere Politiker sprachen sich für verstärkten Unterricht unter freiem Himmel aus. «Unterricht im Freien oder die weitere Reduzierung der Lerngruppengrößen sind zu durchdenken, bevor Schulen geschlossen werden», sagte der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, der «Bild»-Zeitung (Montag). Auch die FDP-Politikerin Katja Suding, Bärbel Bas von der SPD sowie der Grünen-Abgeordnete Janosch Dahmen können sich nach eigener Aussage mehr Unterricht im Freien vorstellen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat in der Debatte um das Infektionsschutzgesetz klargestellt, dass Polizeibeamte Wohnungen nicht ohne Anlass kontrollieren werden. «Das eingesetzte Personal wird die Auflagen mit Augenmaß durchsetzen, wir appellieren aber an die Bevölkerung, diese mitzutragen und sich rücksichtsvoll zu verhalten», sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Dietmar Schilff, der «Rheinischen Post». «Eine Inspektion von Wohnungen ohne Anlass wird es von der Polizei nicht geben, es wird nicht an jeder Tür geklingelt.»

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