Verfassungsschutzbericht

Thüringer AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz

Thüringer AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz

Thüringer AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz

dpa
Weimar
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Die Thüringer AfD-Spitze um Björn Höcke scheiterte mit einer Klage gegen den Verfassungsschutzbericht 2021. (Archivbild) Foto: Martin Schutt/dpa

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In wenigen Tagen ist in Thüringen Landtagswahl. Die AfD steht in Umfragen vorn - vor Gericht gab es jetzt aber eine Niederlage. Eines wird vorerst ungeklärt bleiben.

Wenige Tage vor der Thüringer Landtagswahl ist der dortige AfD-Landesverband mit einer Klage gegen den Landes-Verfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Weimar wies eine Klage der Partei gegen den Verfassungsschutzbericht 2021 als unbegründet ab. Die Partei hatte gefordert, drei Passagen aus dem Bericht zu streichen und öffentlich richtigzustellen. Dabei ging es nicht um die generelle Einstufung als «gesichert rechtsextrem».

AfD-Co-Landessprecher Stefan Möller kündigte an, die Entscheidung nicht akzeptieren zu wollen: «Wir gehen in die nächste Instanz.» Damit könnte der Rechtsstreit vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht weitergehen. Der Vize-Chef des Amts für Verfassungsschutz, Roger Derichs, zeigte sich erleichtert. Er gehe davon aus, dass das Urteil Bestand habe.

Geschichtsrevisionismus und Verstöße gegen die Menschenwürde 

Konkret ging es in dem Verfahren um drei Passagen in dem Bericht, in denen Posts der beiden Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller aus ihrer Sicht verzerrt und verkürzt wiedergegeben wurden. Sie standen in dem Bericht unter den Überschriften «Islamfeindschaft: Verstöße gegen die Menschenwürde», «Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip» und «Geschichtsrevisionismus».

Der Vorsitzende Richter sagte, die Zitate seien insgesamt zutreffend wiedergegeben worden und ihre Interpretation übersteige nicht den gebotenen Rahmen. Beispielsweise dürfe das Amt in einer Aussage Björn Höckes, dass nicht alle Kulturen kompatibel seien, einen Verstoß gegen die Menschenwürde sehen. Auch könne es als Geschichtsrevisionismus interpretiert werden, wenn in einem Post zum Volkstrauertag in einer Aufzählung der Opfer der Weltkriege die Opfer des Holocausts fehlten.

Öffentliches Interesse wiegt schwer

Das Interesse der Öffentlichkeit wiege schwerer als der mit der Veröffentlichung verbundene Makel für die Partei, so der Richter. Außerdem könnten AfD-Vertreter trotz einer solchen Veröffentlichung weiter die entsprechenden Thesen öffentlich vertreten.

Immer wieder geht die AfD gegen Einstufungen durch den Verfassungsschutz auf Landes- oder Bundesebene vor. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Mai entschieden, dass die Einstufung des AfD-Bundesverbandes als rechtsextremistischer Verdachtsfall rechtens ist. Ähnlich urteilte das Verwaltungsgericht München im Fall der AfD in Bayern. In Thüringen ist laut Möller aktuell nicht geplant, gegen die Einstufung als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» vorzugehen.

Die AfD steht in Thüringen seit Wochen in Umfragen bei rund 30 Prozent und damit deutlich vor anderen Parteien. Am 1. September steht im Freistaat die Landtagswahl an.

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