Asylbewerberheim
Tödlicher Brandanschlag: Anklage will neuneinhalb Jahre Haft
Tödlicher Brandanschlag: Anklage will neuneinhalb Jahre Haft
Tödlicher Brandanschlag: Anklage will neuneinhalb Jahre Haft
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Ein nächtlicher Brandanschlag aus rassistischer Gesinnung im Jahr 1991 beschäftigt die Bundesanwaltschaft noch immer. Dem Angeklagten wird auch Mord vorgeworfen. Die Strafe könnte hoch ausfallen.
Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis hat die Anklage neun Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Für den inzwischen 52-Jährigen, der zur Tatzeit 20 Jahre alt war, sei in dem Mordfall eine Jugendstrafe zu verhängen, erklärte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht in Koblenz.
Der Angeklagte soll vor 32 Jahren die Einrichtung für Asylbewerber in Saarlouis angezündet und so den 27-jährigen Asylbewerber Samuel Yeboah ermordet haben. Der Ghanaer war an schwersten Brandverletzungen gestorben.
Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Werden Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind nur in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld bis zu 15 Jahre möglich.
Wegen des nächtlichen Brandanschlags wirft die Bundesanwaltschaft dem Angeklagten zudem versuchten Mord in 20 Fällen vor. Das Feuer habe das damalige Mitglied der Neonazi-Szene aus rassistischer Gesinnung gelegt. Der Angeklagte hatte im Prozess hingegen ausgesagt, bei dem Brand dabei gewesen zu sein. Gelegt habe das Feuer aber ein damaliger Bekannter aus der Skinhead-Szene.
Das Urteil in dem seit November 2022 laufenden Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz soll voraussichtlich am 9. Oktober verkündet werden.