Landgericht Hamburg

15 Jahre nach Tod eines Jungen: Prozess gestartet

15 Jahre nach Tod eines Jungen: Prozess gestartet

15 Jahre nach Tod eines Jungen: Prozess gestartet

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Blick auf das Ziviljustizgebäude des Landgerichts Hamburg. Foto: Markus Scholz/dpa

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Nach einer Routineoperation in Hamburg stirbt ein Neunjähriger 2007 im Aufwachraum. Die Narkoseärztin wird 2009 verurteilt. Doch der Fall beschäftigt die Justiz weiter. Erst nach 15 Jahren kommt es nun zum Prozess gegen den Operateur und einen ...

Ein Neunjähriger wird in einer Hamburger Arztpraxis an der Nase operiert. Ein Routine-Eingriff. Doch im Aufwachraum kommt es zu Komplikationen, der Junge stirbt eine Woche später - im März 2007. Das Kind sei im Aufwachraum nicht ausreichend überwacht worden, so der Vorwurf des Staatsanwalts am Mittwoch bei Prozessauftakt vor dem Landgericht Hamburg.

Viele Gerichte hat der Fall über die Jahre bereits beschäftigt - auch das Bundesverfassungsgericht. 2009 wurde eine Narkoseärztin zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch trifft auch den Operateur und den Praxis-Mitinhaber Schuld? Bei der juristischen Aufarbeitung muss die Kammer 15 Jahre nach dem Tod des Jungen viele schwierige Fragen klären.

Die beiden Angeklagten schwiegen bei Prozessbeginn. Dem heute 64 Jahre alten Operateur wirft die Staatsanwaltschaft Körperverletzung mit Todesfolge vor, dem 68 Jahre alten Mitinhaber der Praxis in Hamburg-Harburg Beihilfe durch Unterlassen. Bei der Operation am 14. März 2007 unter Vollnarkose ging es laut Anklage darum, die Nasenatmung des Jungen zu verbessern. Die Mutter des Kindes ist Nebenklägerin, am ersten Verhandlungstag war sie nicht im Saal.

Weiterer Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die Praxis sei personell und apparativ nicht so ausgestattet gewesen, wie es die medizinischen Standards vorsehen. Aus diesem Grund sei die Operation für den Jungen mit besonderen Risiken verbunden gewesen - darauf habe der Arzt den Vater bei der Patienten-Aufklärung bewusst nicht aufmerksam gemacht.

«Den Vorwurf unzureichender Ausstattung macht die Staatsanwaltschaft daran fest, dass Nachblutungen zu den typischen Komplikationen bei solchen Operationen gehören», sagte ein Gerichtssprecher. «Dann kann sich Blut im Rachenraum sammeln und die Atmung behindern.» Deshalb müsse die Sauerstoff-Sättigung des noch unter Narkose stehenden Patienten mit einem sogenannten Pulsoximeter überwacht werden. Aber ein solches Messgerät sei im Aufwachraum laut Anklage nicht verwendet worden.

Eine an der Operation beteiligte Anästhesistin war bereits Ende 2009 wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In diesem Prozess vor dem Amtsgericht habe sein Mandant damals bereits umfassende Angaben gemacht, betonte der Verteidiger des Operateurs. Er bezeichnete den Tod des Jungen als «tragischen Unglücksfall».

Ein Jura-Doktorand war nach der Verurteilung der Narkoseärztin bei Recherchen für seine Doktorarbeit auf den Fall gestoßen, berichtete der Anwalt. Der Doktorand habe Strafanzeige gegen den Operateur und den Praxis-Mitinhaber erstattet und sich damit ein Mandat von den Eltern verschafft. Gegen Gerichtsentscheidungen zugunsten der beiden Männer sei der Doktorand immer wieder vorgegangen. Der Anwalt kritisierte zudem die Staatsanwaltschaft. Sie habe die Ermittlungen gegen die Ärzte mehrfach eingestellt und nun nach 15 Jahren plötzlich ihre Meinung geändert und Anklage erhoben.

2013 war ein damaliges Verfahren gegen den Operateur gegen eine Geldauflage von 5000 Euro eingestellt worden, wie der Gerichtssprecher berichtete. Gegen den Praxis-Mitinhaber habe es wegen geringer Schuld keine Sanktion gegeben. «Aufgrund dieser Entscheidung zur Einstellung war eine spätere Verfolgung des Todes unter dem Gesichtspunkt der fahrlässigen Tötung nicht mehr möglich», erklärte der Sprecher. «In der Folgezeit ging es nur noch darum, ob den beiden Ärzten ein Verbrechen vorgeworfen werden kann.»

Entscheidend in dem Verfahren sei, ob der Vater richtig darüber aufgeklärt worden sei, dass es im Aufwachraum keine gute Überwachung gab. Für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung müsse zudem nachgewiesen werden, dass den Ärzten auch bewusst gewesen sei, dass die Ausstattung der Praxis den medizinischen Standard unterschreite und die Patientenaufklärung damit unzureichend sei.

«Dabei wird es auch um die Frage gehen, wer denn überhaupt verantwortlich war in dem Überwachungsraum», erklärte der Gerichtssprecher. Das Oberlandesgericht habe immer die Narkoseärztin in der Verantwortung gesehen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts habe aber stärker berücksichtigt werden müssen, wie die Umstände vor Ort konkret waren. «Die Operationen waren möglicherweise so eng terminiert, dass am Ende auch dem Operateur mutmaßlich klar gewesen sein muss, dass die Anästhesistin persönlich gar nicht für die Überwachung zur Verfügung stehen konnte, weil sie gleich schon wieder mit dem nächsten Patienten beschäftigt war», sagte der Sprecher zur Sicht des Bundesverfassungsgerichts.

Der Prozess soll am 12. Mai fortgesetzt werden.

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