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2G-Regel ab Samstag: Ohne Maske einkaufen und zum Friseur

2G-Regel ab Samstag: Ohne Maske einkaufen und zum Friseur

2G-Regel ab Samstag: Ohne Maske einkaufen und zum Friseur

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App CovPass läuft. Foto: Stefan Puchner/dpa/Illustration

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Ohne Maske beim Friseur oder im Möbelgeschäft shoppen? Hamburgs Senat will es Ladenbetreibern überlassen, ob sie nur noch geimpfte und genesene Kunden bedienen - dann auch ohne Maske. Im Supermarkt soll 2G aber keine Rolle spielen.

Hamburg weitet die 2G-Regelung auf Friseure, andere körpernahe Dienstleistungen, Seniorentreffs und Teile des Einzelhandels aus. Während Corona-Geimpfte und Genesene teilnehmende Einrichtungen von Samstag an ohne Maske nutzen können, haben Ungeimpfte dann keinen Zutritt mehr, wie Vize-Senatssprecherin Julia Offen am Dienstag sagte. Die Betreiber könnten selbst entscheiden, ob sie künftig nach 2G ohne Maske oder weiter auch ungeimpfte Kunden, dann aber mit Maske, bedienen wollen. Ausgenommen seien Läden für den täglichen Bedarf wie Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Dort sollen auch künftig Ungeimpfte einkaufen können.

Die neue Corona-Verordnung werde noch zwischen den Behörden abgestimmt, am Freitag veröffentlicht und am Sonnabend in Kraft treten, sagte Offen. Darin werde dann auch die Teilnahmemöglichkeit für ungeimpfte Minderjährige am 2G-Modell bis auf weiteres verlängert.

Der Winterdom wird von Anfang November bis Anfang Dezember ebenfalls unter 2G-Bedingungen ohne Masken und ohne Teilnehmerbegrenzung stattfinden. «Unser Ziel ist es, so vielen Menschen wie möglich ein Dom-Erlebnis zu ermöglichen, welches der Zeit angemessen ist und einen entscheidenden Schritt in die Normalität von Veranstaltungen geht», sagte Sören Lemke, Leiter des Dom-Referats.

Für die Weihnachtsmärkte habe der Senat ebenfalls Rahmenbedingungen festgelegt. Generell könne man sagen: «Große Märkte, die sehr kompakt sind wie zum Beispiel der am Rathausmarkt, könnten rein theoretisch öffnen mit einer Umzäunung und sich dann entscheiden, jeweils den gesamten Markt unter 2G- oder 3G-Bedingungen zu öffnen», sagte Offen. Bei nicht umzäunten Märkten könnten einzelne Bereiche wie gastronomische Angebote oder Glühweinstände abgegrenzt und dann unter 2G- oder 3G-Bedingungen betrieben werden.

Bei einer 2G-Option kann laut Offen neben Masken auch auf Abstand und eine Begrenzung der Teilnehmerzahl verzichtet werden. «Es muss hier lediglich die Kontaktdatenerhebung vollzogen werden. Und für die 3G-Varianten, sei es jetzt umzäunt oder frei zugänglich, gelten natürlich weiterhin die bekannten Corona-Eindämmungsmaßnahmen.»

Fälschungen von Impfnachweisen würden zudem künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet und der Tatbestand auch in die Verordnung aufgenommen. Zur Höhe des Bußgeldes konnte sie noch nichts sagen.

Eine Aufhebung weiterer wesentlicher Corona-Einschränkungen wird es den Angaben zufolge nicht geben. So soll auch das stadtweite Außer-Haus-Alkoholverkaufsverbot ab 22.00 Uhr weiter gelten.

Unterdessen stieg die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen in der Stadt weiter an. Die Gesundheitsbehörde gab die Zahl der Fälle pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen am Dienstag mit 69,8 an. Am Montag hatte der Wert 66,7 betragen, vor einer Woche 58,6.

Am Dienstag kamen 240 Neuinfektionen hinzu. Das sind 65 mehr als am Montag und 59 mehr als am Dienstag vor einer Woche. Die Zahl der Menschen, die seit Beginn der Pandemie im Zusammenhang mit dem Virus gestorben sind, liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) unverändert bei 1763.

In den Hamburger Krankenhäusern wurden laut Behörde mit Stand Montag 101 Covid-19-Patienten behandelt, 14 mehr als zuletzt am Freitag gemeldet. Die Zahl der Intensivpatienten wurde unverändert mit 32 angegeben.

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