Schleswig-Holstein & Hamburg

48 Landesbedienstete machen Corona als Dienstunfall geltend

48 Landesbedienstete machen Corona als Dienstunfall geltend

48 Landesbedienstete machen Corona als Dienstunfall geltend

dpa
Kiel (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Ein Abstrich für das Testverfahren auf das Coronavirus. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Bei Polizisten sollen Corona-Infektionen vereinfacht als Dienstunfall anerkannt werden, fordert die SPD. In Schleswig-Holstein machten 2021 insgesamt 48 Landesbeschäftigte eine Covid-19-Erkrankung als Unfall geltend. In nicht allen Fällen ist bereits entschieden.

In Schleswig-Holstein haben im vergangenen Jahr 48 Landesbeschäftigte Antrag auf Anerkennung ihrer Covid-19-Erkrankung als Dienst- oder Arbeitsunfall gestellt. Davon sind erst 36 Anträge bewilligt, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hervorgeht. In 12 Fällen dauert die Prüfung noch an. Insgesamt waren demnach 1048 Beschäftigte allein im zweiten Halbjahr an Covid-19 erkrankt, darunter 161 bei der Polizei.

«Die Anerkennungen dauern viel zu lange», sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Beate Raudies der Deutschen Presse-Agentur. Der entsprechende Erlass der Landesregierung reiche nicht aus. «Wie lange sollen die betroffenen Beamtinnen und Beamten denn warten, bis sich die Landesregierung endlich um sie kümmert?»

Die SPD hatte bereits in der Vergangenheit gefordert, Corona-Infektionen bei Polizei-Beamtinnen und Beamten per Gesetzesänderung vereinfacht als Dienstunfall anzuerkennen. Unterstützung für diesen Vorstoß habe es von der Gewerkschaft der Polizei und der Polizeibeauftragten des Landes, Samiah El Samadoni, gegeben, sagte Raudies. Die Koalition aus CDU, Grünen und FDP lehnte dies ab und brachte einen Erlass auf den Weg.

«Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben ein Recht darauf, dass der Dienstherr treu zu ihnen steht», sagte Raudies. Mit dem zur Verfügung gestellten Schutzmaterial könnten sich Beamte nicht in jeder Einsatzsituation vor einer Ansteckung schützen. «Daher muss das Restrisiko durch eine entsprechende Anerkennung als Dienstunfall abgedeckt werden.» Es sei eine Frage des Respekts, dass der erkrankte Beamte nicht auch noch zusätzlich mit übermäßigem bürokratischen Aufwand belastet werde.

Mehr lesen