Mordprozess

Vater und Onkel tot - Angeklagter: Habe zugestochen

Vater und Onkel tot - Angeklagter: Habe zugestochen

Vater und Onkel tot - Angeklagter: Habe zugestochen

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Der wegen Mordes und Totschlags Angeklagte sitzt im Hamburger Landgericht. Foto: Lukas Müller/dpa

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Mordprozess am Landgericht Hamburg. Hat ein Mann zwei enge Verwandte getötet? Gleich am ersten Tag äußert er sich.

Ein Mann soll seinen Vater und seinen Onkel mit einem Messer getötet haben. Am Landgericht Hamburg begann nun der Prozess. Der 32-Jährige ließ zum Auftakt über seinen Anwalt mitteilen, es sei richtig, dass er zugestochen habe. Das habe sich leider so abgespielt. Das Gericht gab keine Einschätzung ab, ob die Aussagen als Geständnis bewertet werden. Der Mann ist wegen Mordes und Totschlags angeklagt. Hintergrund der Attacke im Februar in Hamburg-Billstedt soll nach Angaben des Verteidigers ein Streit über die Unterbringung des 32-Jährigen in einer Psychiatrie gewesen sein.

Die Staatsanwältin sagte während der Anklageverlesung, der Vater sei während des Angriffs wehrlos gewesen, weshalb es sich um einen heimtückischen Mord handle. Die Attacke auf den Onkel sei als Totschlag zu werten. Vor Prozessbeginn ging die Staatsanwaltschaft von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer psychischen Erkrankung aus. Ob dies der Fall ist, wird das Verfahren klären müssen. 

Liegen Mordmerkmale vor?

Bevor die Aussagen des Angeklagten verlesen wurden, äußerte sich der Verteidiger. Er sagte, die Anklage habe «Verwirrung ausgelöst». Es störe ihn, dass die Anklagebehörde annehme, der Vater sei wehrlos gewesen, als der Sohn ihn attackiert habe. Es sei anders gewesen, sagte der Anwalt. Die älteren Männer hätten den Sohn gegen seinen Willen in ein psychiatrisches Krankenhaus bringen wollen. Vor dem Messerangriff habe es zudem eine Auseinandersetzung gegeben, bei der geschubst worden sei. 

Die Vorsitzende Richterin betonte, es müsse während des Prozesses geprüft werden, ob Mordmerkmale vorliegen. Heimtücke ist ein sogenanntes Mordmerkmal. Heimtückisch tötet, wer Arg- und Wehrlosigkeit ausnutzt.

Angeklagter: Vater drohte mit Klinik

Sein Vater habe ihn unter Druck gesetzt, mit dem Ziel, ihn in eine psychiatrische Klinik zu bringen, führte der Angeklagte über seinen Verteidiger aus. Der Vater habe gedroht, er bringe ihn in eine Klinik oder an einen schlimmeren Ort. 

Der Vater soll sich nach Auffassung des 32-Jährigen mit einem Arzt abgesprochen haben, damit der Mediziner eine entsprechende Überweisung ausstellt. Vater und Arzt hätten sich zugezwinkert, das habe er beobachtet, hieß es in den Aussagen des Sohnes. In der Arztpraxis habe er den Arzt aufgefordert, die Überweisung wegzuwerfen.

Bevor es zu dem Angriff kam, habe er im Auto gesessen, ließ der Angeklagte verlesen. Er habe das Gefühl bekommen, er werde entführt. Auch sein Onkel sei im Auto gewesen. Dann sei er ausgerastet. Während des Ausbruchs habe er einmal auf seinen Vater eingestochen. Dann sei der Onkel dazwischengegangen, und er habe auch diesen mit dem Messer attackiert. Danach sei er geflohen, so der Angeklagte.

Prozesstermine bis Oktober angesetzt

Der Angeklagte ließ am Ende seiner Ausführung mitteilen: Er glaube inzwischen, dass sein Vater es gut mit ihm gemeint habe. Er hätte ihn aber nicht unter Druck setzen und hintergehen sollen. 

Der Angeklagte wurde in Hamburg geboren. Die Nationalität wurde während der Verhandlung nicht genannt. Der Pressestelle des Landgerichts lag die Nationalität des Mannes auf Rückfrage zunächst nicht vor. Der Prozess soll am nächsten Donnerstag fortgesetzt werden. Das Gericht hat vorläufig Verhandlungstermine bis zum 7. Oktober angesetzt. 

 

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