Schleswig-Holstein & Hamburg

Anti-Korruptionsbeauftragte sieht Misstrauen gegen Behörden

Anti-Korruptionsbeauftragte sieht Misstrauen gegen Behörden

Anti-Korruptionsbeauftragte sieht Misstrauen gegen Behörden

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Die Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Cornelia Gädigk, hat die Städte- und Gemeindevertretungen aufgerufen, Befangenheitsvorschriften sehr restriktiv auszulegen. «Die Eingaben und Anfragen verstärken meinen Eindruck, dass das Vertrauen in die Uneigennützigkeit und Unvoreingenommenheit von behördlichen Entscheidungen, aber auch in Verantwortliche in Städte- und Gemeindevertretungen oftmals nicht gegeben ist», erklärte Gädigk am Montag. «Deshalb ist es im Interesse der Beteiligten, bereits den Anschein von Käuflichkeit und möglichen Interessenkollisionen zu vermeiden.»

Dazu reiche für viele Menschen eine rein formale Enthaltung bei Entscheidungen, die Verantwortliche begünstigen könnten, nicht aus, erläuterte Gädigk. «Wie die Zahlen zeigen, konnte ich in den meisten Fällen keine Anhaltspunkte für Korruption feststellen», äußerte Gädigk im Blick auf ihren Bericht zum zweiten Halbjahr 2020. Oft gebe es aber unbedachtes Verhalten, das Spekulationen Tür und Tor öffne.

Seit Veröffentlichung ihres ersten Berichts im August 2020 nahm die seit Januar 2020 als ehrenamtliche Beauftragte tätige Gädigk 45 sehr unterschiedliche Sachverhalte entgegen. Nach vorläufiger Bewertung und Prüfung wurden zwölf Vorgänge, von denen einige bereits im ersten Halbjahr mitgeteilt worden waren und besonders umfassend überprüft wurden, der Staatsanwaltschaft übermittelt. «Bei zahlreichen der mitgeteilten Sachverhalte konnten Anhaltspunkte auf Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit nicht erkannt werden», gab Gädigk an. Einige dieser Fälle zeigten jedoch Misstrauen bei den Bürgern gegen kostenträchtige Entscheidungen und gegen scheinbar zu schnelle und zu enge Kooperationen mit Investoren. Auf das Jahr 2020 bezogen wurden insgesamt 19 Sachverhalte der Staatsanwaltschaft übergeben.

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