Landgericht Hamburg

Anwälte haften für Untreueschäden bei Immobilienfonds

Anwälte haften für Untreueschäden bei Immobilienfonds

Anwälte haften für Untreueschäden bei Immobilienfonds

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Vor dem Landgericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

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Im Zusammenhang mit der Veruntreuung von fast 116 Millionen Euro aus geschlossenen Immobilienfonds hat das Landgericht Hamburg eine Anwaltssozietät und zwei Anwälte zur Haftung für Schäden verurteilt. Die beiden Anwälte hätten Beihilfe zur Untreue geleistet und ihre Beratungspflichten verletzt, stellte die Zivilkammer am Freitag nach Angaben eines Gerichtssprechers fest (Az. 327 O 334/15).

Die Haftung beziehe sich auf die gesamten Schäden der Fonds, zu denen die Anwälte ein direktes Mandatsverhältnis hatten. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte sich der Schadenersatz auf über 130 Millionen Euro belaufen. Auf diese Summe hätten die Vertreter der zum Teil insolventen und aufgelösten Fonds den Gesamtschaden mit Zinsen geschätzt.

Der Geschäftsführer der Fondsgesellschaft war bereits 2015 wegen gewerbsmäßiger Untreue zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte 2016 einen Revisionsantrag gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg zurückgewiesen. Dem damit rechtskräftig gewordenen Urteil zufolge hatte der Inhaber und Chef des Fondsemissionshauses gut 147 Millionen Euro veruntreut. Abzüglich Rückzahlungen von rund 31 Millionen blieben offene Posten von knapp 116 Millionen Euro.

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