Schleswig-Holstein & Hamburg

Appell an Heringsangler: Tierschutzkriterien einhalten

Appell an Heringsangler: Tierschutzkriterien einhalten

Appell an Heringsangler: Tierschutzkriterien einhalten

dpa
Rostock/Kiel
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Heringe liegen im Eimer eines Petrijüngers im Stadthafen von Rostock. Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

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Der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern und der Sportfischerverband Schleswig-Holstein haben an die vielen Hundert Heringsangler entlang der Ostseeküste appelliert, die Tierschutzkriterien zu beachten. Es werde immer wieder beobachtet, dass Angler die Fische vom Haken nehmen und sie ohne weitere Behandlung in den Eimer werfen. Das Tierschutzgesetz schreibt aber vor, dass die Fische durch einen kräftigen Schlag auf den Kopf betäubt und dann durch einen Kehlschnitt getötet werden müssen. Ohne dieses Vorgehen sterben die Tiere quälend langsam.

«Ein Unding, man darf nicht die Demut vor der Kreatur verlieren», kommentierte Kilian Neubert vom Anglerverband MV. «Wer mit der Kreatur nicht angemessen umgeht, der bekommt eine Strafanzeige», betonte Rüdiger Neukamm vom Sportfischerband Schleswig-Holstein.

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