Familie

Auszahlung des Kindersofortzuschlags geregelt

Auszahlung des Kindersofortzuschlags geregelt

Auszahlung des Kindersofortzuschlags geregelt

dpa
Kiel (dpa/lno) -
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Aminata Touré (Bündnis 90/Die Grünen), Sozialministerin in Schleswig-Holstein, spricht. Foto: Frank Molter/dpa

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Die Auszahlung des Sofortzuschlags für Kinder und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Haushalten ab Juli ist in Schleswig-Holstein nach Angaben des Sozialministeriums gesichert. Zuständig seien die Kreise und kreisfreien Städte, teilte das Ressort am Freitag mit. Der Landtag habe am Donnerstag eine entsprechende Regelung beschlossen. «Die rapide gestiegenen Energiepreise stellen gerade für Familien mit nicht so üppigem Einkommen eine enorme Belastung dar», kommentierte Ministerin Aminata Touré (Grüne). «Mit der Gesetzesänderung stellen wir sicher, dass die von Bund und Ländern beschlossenen finanziellen Hilfen schnell und unbürokratisch bei den Betroffenen ankommen.»

Das zugrundeliegende Bundesgesetz war am 1. Juni in Kraft getreten. Es regelt den Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Voraussetzung ist, dass diese mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und auf Sozialleistungen angewiesen sind. Dazu zählen Arbeitslosengeld II, Sozialgeld sowie Asylbewerber- oder Sozialhilfeleistungen. Die Umsetzung des Bundesgesetzes musste auf Landesebene geregelt werden.

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